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Rabenvater

Don M. Bargbagrigia
Im Lande Brandenburg wird ein Vater vom Gesetz bedroht. Nun, das ist nichts Neues.
Das kennen wir: Väter, die ihre Kinder sehen und nicht nur zahlen wollen – aber die rasende Furienmutter will nicht – sie braucht das Kind ja schließlich als Waffe für ihre verletzte Eitelkeit – die kriegen schon häufiger mal Post vom Richter.
Andere wollen nichts für die Brut berappen, sind vielleicht von berechnenden Weibsbildern aufs Kreuz gelegt worden oder waren besoffen oder einfach nur ’n Happen dämlich. Ach, der Möglichkeiten gibt es viele, ins Fadenkreuz der blinden Schwert- und Waage schwingenden Frau zu gelangen.
Dieser Vater hier aber ist schon etwas Besonderes. Der will nämlich nur zahlen und seinen Kronprinzen nicht sehen. Ja, da bleibt Dir die Spucke weg, was?
Begründen tut das der Samenspender mit der Ausflucht, der Kontakt zu seinem jetzigen Kinde würde seine aktuelle Beziehung gefährden. Nein, Gefühle ließen sich nun mal nicht erzwingen, lieber geht er in den Knast usw.
Na ja, das klingt alles ein wenig merkwürdig. Wir hätten geraten, raunz Dein Balg ordentlich an, wenn Du zum richterlich verordneten Termin gehst, dann wird das Jugendamt schon ganz von selbst dafür sorgen, daß du von diesem Tage an Abstand hältst.
Aber nein, du prozessierst.
Eines wollen wir mal klar stellen: Der Bengel kann gar nichts dafür, daß du ihn in deiner Geilheit einst zeugtest. Für seine Mutter kann er auch nichts. Eure Chose den Jungen entgelten zu lassen, charakterisiert euch beide als gewissenlose und dümmliche Strolche.
Und eigentlich wäre uns das Thema keine Zeile wert, wenn, ja wenn da nicht so ein Kommentarschreiber der heimischen Presse den unbeugsamen Vater so unbarmherzig angepinkelt hätte.
Das nun fordert uns. Da läutet die Ringglocke zur zweiten Runde. Halt! So geht das nicht. Das ist Demagogie! Das ist genau das, was wir im ersten, etwas flapsig geratenen Absatz auch taten: Unrecherchierte Polemik! Bockmist!
Was weiß man den wirklich über die Hintergründe und Motive der an der Sache beteiligten Personen, was über ihr gegenseitiges Beziehungsgeflecht?
Wir kennen die Familienverhältnisse der Protagonisten dieser erbärmlichen Posse nicht, aber wir kennen die Menschen im Allgemeinen.
Und da ist es sehr wohl auch möglich, daß eine leibliche Mutter, zumal wenn „die Andere“ jetzt den Platz an der Seite des Mannes teilt, für den sie einst ihren Schoß öffnete, die Frucht ihres Leibes einsetzt wie eine Stange Dynamit. Hier kann sie den Lumpen treffen, der sie gekränkt und sitzengelassen hatte oder den sie aus welchen Gründen auch immer verließ, der aber seines Lumpentums wegen gar kein Recht hat, nicht das mindeste, in einer anderen Beziehung glücklich zu sein.
Hat er mit der neuen Frau auch Kinder? Na, das wäre doch großartig, wenn der Erstgeborene diese traute kleine Sippe auseinandersprengt, weil die Neue bekanntermaßen zur Intoleranz neigt! Dann wäre die Andere auch allein und ihre Bälger ebenfalls und zahlen müßte der Alte für alle. Per Rechenschieber und Abakus würde der Strolch auf keinen grünen Zweig mehr kommen. Ist dieses Szenario so abwegig?
Reicht es nicht, daß eine vom Helfersyndrom pervertierte Juristerei sich zum Erfüllungsgehilfen des gefährlichen Blödsinns im Namen des Gutmenschentums machen läßt? Muß jetzt auch die Presse in das unselige Horn tuten?
Laßt den Mann in Ruhe! In einem Punkte hat er nämlich völlig recht: Mit dem, was jetzt gegen ihn angestrengt wird, baut sich an der emotionalen Front seinem Sohne gegenüber ein Haßpotential auf, das diese Beziehung, wenn sie denn je eine Chance hatte, auf Jahre hinaus vergiften wird. Bravo, ihr grün-alternativen-68er-Trottel, die ihr heute den Kurs der Legislative bestimmt! Bravissimo! Auf soviel Unverstand muß man es mit der ewigen Gutmeinerei erst mal bringen. Und die Zeitung macht mit…
Ach, hol euch der Teufel!

10. Volumen
© B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2007