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VIVAT IUSTITIA GERMANIAE!

Don M. Barbagrigia
Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um, sagten die Alten. Richtig. Vier junge Burschen, vier feige Kujone überfallen in Sittensen einen 77 Jahre alten Mann. Sie tun dies auf Betreiben einer 21jährigen Prostituierten, die das Opfer kannte. Sie tun es aus Gier, aus Geltungssucht, aus einer schier grenzenlosen, aber mittlerweile gesellschaftskonformen Asozialität heraus. Der Alte ist Jäger, hat eine Flinte und einen Waffenschein dazu – und er macht von ihr Gebrauch. Dem Sechzehnjährigen verpaßt er einen sauberen Blattschuß – der bleibt tot auf der Strecke. Den anderen dreien des kriminellen Quartetts gelingt die Flucht. Jetzt wurde gegen sie vor dem Landgericht Stade verhandelt. Und die Richter fanden zu Urteilen, die den Preußischen Landboten das erste Mal in seiner Existenz veranlassen, die deutsche Justiz zu bejubeln. Von der hätten wir nämlich – ähnlich wie der Rest der deutschen Bevölkerung – nichts anderes mehr erwartet, denn dass sie die Gauner zur Erholung nach Ibiza und den alten Mann ins Gefängnis geschickt haben würde. Tat sie aber nicht. Nicht dieses Mal. Die Richter verpassten den Verbrechern drei bis vier Jahre Gefängnis – Hurra! - und selbst die böse Hure bekam das Ihre: eine saftige Bewährungsstrafe von 21 Monaten, die auch ihr eine Weile erhalten bleiben wird. Ihre Kundschaft bleibt ihr hoffentlich nicht erhalten, denn wer will schon Kontakt mit einer schmierigen Nutte haben, die einem im Nachhinein eine Bande auf den Hals hetzt!
Und der Alte? Der so erfolgreich auf den entgleisten Junghirsch angesessen hat? Noch ist das letzte Wort zwar nicht gesprochen. Aber man geht im Allgemeinen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Notwehr als gegeben an- und deshalb von einer Klageerhebung absieht. Doch das ist noch nicht so ganz in trockenen Tüchern: Die Verhältnismäßigkeit der Mittel war zwar durch den Waffengebrauch nicht gefährdet, denn die Angreifer waren in der Überzahl, doch es gibt da eine Ungereimtheit: Der Schütze soll den Halunken dem Vernehmen nach auf der Flucht erlegt haben, was ja nicht darauf schließen lässt, dass keine unmittelbare Bedrohungssituation vorgelegen hätte. "Haltet den Dieb, er hat mein Messer – im Rücken..." Sollte das so sein, dann wäre das Verhalten der deutschen Justizbehörden nicht unbedingt mit den Maximen der Rechtsstaatlichkeit vereinbar, – dennoch gestatten wir uns zu applaudieren. Denn hier wird ein Fanal gesetzt. Bleibt der Alte ungeschoren, dann wird der kriminellen Brut unmissverständlich signalisiert, dass die Geduld des deutschen Rechtsstaates am Ende ist. Vorbei mit der Kuscheljustiz und Streichelpädagogik zu Lasten der Gesellschaft. Fernau schrieb einmal, der Große Kurfürst hätte bei Anpflanzung der Alle Unter den Linden bei der Strafe des Abhackens der frevelnden Hände verboten, den jungen Bäumchen auch nur einen Ast abzubrechen. Das klänge hart, nicht wahr! Aber, so Fernau weiter,– man müsse doch schließlich den Bäumchen keinen Ast abbrechen...
Richtig! Man muss keinen alten Mann überfallen und schon gleich gar nicht zu viert. Wir reden wohlgemerkt nicht der Todesstrafe das Wort. Aber der Alte hat sich gewehrt und die deutsche Justiz sprach dazu Amen. Wir wollen nicht mehr, dass wertvolle Mitbürger von kriminellem Gesindel aus unserer Mitte gerissen werden, wie der Geschäftsmann Dominik Brunner auf dem Bahnsteig der Münchener S-Bahn. Wir wollen nicht mehr, dass Studenten und Handwerksburschen in der Berliner U-Bahn ins Koma gedroschen, ihr Leben und das ihrer Angehörigen zerstört, die Gesellschaft mit horrenden Kosten belastet und die Täter mit lächerlichen Verwarnungen bedacht werden. Schluss! Das klingt populistisch? Jawoll! Populus ist das Volk und das ist genau der Verein, der jahrelang unter den post-68er Gutmenschen gelitten und einen furchtbar hohen Blutzoll für die aus falsch verstandenem Humanismus begangenen Justiz-Experimente bezahlt hat. Wir wollen nicht mehr! Dieses Volk will nicht mehr!
Der Mann, der nach dreißig Jahren Schufterei unverschuldet in Hartz IV gefallen ist und Rio de Janeiro nur vom Namen her kennt, soll nicht mehr mitansehen müssen, wie das Bürschlein, dem jegliches Unrechtsbewusstsein fehlt, sein Auto als das vierhundertste seiner Gauner-Karriere knackt und dafür zur Resozialisierung über den Atlantik geschickt wird. Wir haben schon vor Jahren gegen die Unhaltbarkeit eines Zustands gepredigt, in dem eine im Laufe der Jahrhunderte verschwurbelte Justiz, die um nichts anderes mehr als um ihren eigenen Nabel kreiselte, sämtliche Bodenhaftung verlor. Wir orakelten, dass es nicht gut gehen würde, wenn sich diese Rechtsprechung in einem nicht mehr vertretbaren Maße von dem Rechtsbewußtsein der Bevölkerung entfernt, welche sie zu vertreten hat. Der Tod des sechzehnjährigen Verbrechers mag hart erscheinen. Aber er ist ein Korrektiv, dass durchaus in Relation zu dem bereits erwähnten Blutzoll steht, den das Volk zu entrichten hatte.
Wenn aber das Volk der Souverän ist, dann sollte man vielleicht den Paragraphen reaktivieren, mit dem man einst die Majestätsbeleidigung juristisch fasste. Denn, dass die Angehörigen des zur Strecke gebrachten Gauners nun aufjaulen und die strafrechtliche Verfolgung des wackeren Jägersmannes einfordern, erfüllt unserer Ansicht nach bereits den Tatbestand der Beleidigung des Souveräns. Die Mischpoke des Strolches soll ganz ruhig sein und sich in eine Ecke verkriechen, wo sie ihr Lebtag Reue darüber empfinden sollen, der Gesellschaft eine solche faule Frucht untergeschoben zu haben. Wer sich zu solch einem Lumpen bekennt, wird mit ihm in einen Sack gesteckt! Im Übrigen ist das Geheul dieser Eltern wie das erbärmliche Gejammer des Kindermörders Gaefgen, der sich von der Polizei zu hart angefasst fühlte!
Wir aber bringen, vorausgesetzt die Staatsanwaltschaft lässt den alten Mann wirklich ungeschoren, der Dame Justitia zu Deutschland erstmals und aus vollem Herzen ein "Vivat" aus und legen unser "Pereat" beglückt zu den Akten. Weiter so!

20. Volumen
© B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2009
15.07.2011