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Der Rechtsstaat stellt sich selbst in Frage Don M. Barbagrigia Auch der Preußische Landbote ist als demokratisches Blatt der Rechtsstaatlichkeit fest verhaftet. Aber Recht, welches so unflexibel und in hohlen Lettern erstarrt ist wie die Magma eines Vulkans, ein Recht, welches sich nicht mehr den Gegebenheiten und Erfordernissen der gelebten Wirklichkeit anzupassen vermag, welches eine so tiefe Kluft zwischen Rechtsempfinden und Gerechtigkeit aufreißt, wandelt sich zu - UNRECHT! Es gibt auch im deutschen Rechtswesen den Begriff der Rechtsgüter, deren Werte verschieden beurteilt und im Falle einer Konfrontation gegeneinander aufgewogen werden. Es ist also lobenswert, dass das deutsche Gesetz auch den dringend Tatverdächtigen, wie auch den überwiesenen Verbrecher vor der Folter schützt. Das ist ein Rechtsgut und ein hohes noch dazu. Ein höheres aber ist das Leben eines Kindes, das völlig unschuldig auf barbarische Art aus niederen Motiven entführt und bestialisch ermordet wurde. Zu dem Zeitpunkt, als der Frankfurter Polizeivize dem schwerkriminellen Subjekt Gaefgen die Folter in Aussicht stellte, um den Aufenthalt des entführten kleinen Jacob von Metzler zu ermitteln, konnte noch niemand außer Gaefgen selbst wissen, dass der Junge nicht mehr lebt. Das Recht auf Unversehrtheit des schuldbeladenen Täters muss zwingend hinter dem Recht auf Unversehrtheit des schuldlosen Opfers zurückstehen. Alles andere ist argumentativ nicht vermittelbar und völlig inakzeptabel. Mit dem offensichtlichen Justizirrtum, den jenes Gericht Frankfurt sicher besten Willens begangen hat, wurde ein furchtbarer Flurschaden angerichtet. Die Justiz ist eine der tragenden Säulen eines Gemeinwesens.
Verliert das Gemeinwesen das Vertrauen in diese Säule, dann verliert
die Gesellschaft als Ganzes ihre Stabilität. Das Vertrauen in eine zurechnungsfähige
Rechtsprechung ist jedoch schon seit den Tagen der Wormser Prozesse
auf der einen Seite und der Kuscheljustiz schwerst kriminellen Jugendlichen
gegenüber brutal erschüttert worden. Man begann in weiten Teilen der
Bevölkerung Richter nicht mehr als weise und achtungsheischende Entscheider
und Vermittler zwischen den divergenten Interessenlagen wahrzunehmen,
sondern als wild gewordene Despoten. Das scherzhafte Bonmot, auf Hoher
See und vor Gericht seien alle Menschen in Gottes Hand, wandelte sich
zu einem Schreckensruf! Das Urteil im Amtshaftungsprozess, das einem
Lumpen eine Entschädigung in Höhe von € 3000,- zusprach, für die eine
alte Frau lange stricken muss, nur weil sich das weinerliche Verbrecherchen
gedemütigt und fußkrank fühlte, ist eine schallende Ohrfeige für das
gerechtigkeitsorientierte Volk. |
20.
Volumen |
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B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2009 06.08.2011 |