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Abstimmung mit den Füßen,
oder: Was unter anderem nach unserer Sicht im Zuge der Restitutionspolitik nach der Wiedervereinigung falsch gelaufen ist

Don Miquele Barbagrigia
Als ihnen die FDJler buchstäblich in den frühen Jahren der DDR aufs Dach stiegen um ihnen die Antennen umzudrehen, damit sie kein Westfernsehen mehr sehen können, da hat es ihnen definitiv gelangt. Schon der kommunistische Wahn von der Zwangskollektivierung brachte die Suppe zum Kochen. Die, deren Voreltern über Generationen hinweg hart geschuftet hatten; die, deren Höfe beispielsweise durch eine Hochzeit auf über 100 ha anwuchsen, waren plötzlich Kulaken und wurden entschädigungslos enteignet. "Bodenreform" nannte sich das.
Die Landlosen, das ländliche Proletariat, wurden mit kleinen Wirtschaften bedacht. Inwieweit das nun gerecht war, darüber mögen sich die Historiker streiten.
Doch viele hatten vom bolschewistischen Treiben die Nase gestrichen voll. In Ermangelung freier Wahlen stimmten sie mit den Füßen ab und verschwanden in Richtung Westen. Die DDR begann auszubluten. Über Nacht standen ganze Häuserzeilen, ganz Dorfstraßen leer. Die Gehöfte waren verlassen. Das Vieh blökte und quiekte, schnatterte und bellte vor Hunger in den Ställen. In den Wohnräumen verstaubten die Möbel. Die Flüchtlinge ließen alles zurück. Ein Koffer mit der nötigsten Habe, meist mit den Papieren, war alles, was sie in das Auffanglager jenseits der Grünen Grenze mitnehmen konnten.
Es wurde „drüben“ zunächst sicher nicht einfach für sie. Aber sie richteten sich ein, arbeiteten sich hoch, schufen sich neues Eigentum. Das alte wäre dem Verfall preisgegeben, wenn es nicht durch die vielen Verbliebenen umgehend neu besetzt worden wäre. Das ging relativ schnell. In der DDR herrschte Zeit ihres Bestehens immer eine große Wohnungsnot. Millionen arbeitsfähiger Menschen gingen also damals einem Teil der im Aufbau befindlichen Nation unwiederbringlich verloren.
Unwiederbringlich?
Nein, nicht ganz. Denn nach der Wiedervereinigung waren viele von ihnen und ihren Erben über Nacht wieder da. Plötzlich standen sie vor den Zäunen und Türen ihrer damals verlassenen Anwesen. Ein paar ganz Unverfrorene meinten gar, sie hätten noch immer das Hausrecht und scherten sich keinen Deut um die „neuen“ Bewohner. Viele aber bestanden auf der Restitution der vormaligen Besitzverhältnisse, der „Herausgabe“ ihres „Eigentums“. Der im Zuge der Wiedervereinigung ausgehandelte Rechtsgrundsatz „Rückgabe vor Entschädigung“ stärkte ihnen das Kreuz. Eine Prozeßwelle begann über das Land zu rollen.
Ein akuter Fall ließ uns über das Geschehen nachdenken.
War es wirklich Recht, was dort formuliert wurde?
Wie alles im Staate Bundesrepublik Deutschland wurde auch diese Entscheidung von finanziellen Erwägungen diktiert. Rückgabe an die „Altbesitzer“ dünkte den Staat vorteilhafter als riesige Kompensationszahlungen. Aber was für Entschädigungen waren denn eigentlich gemeint? Unseres Wissens sind die Flüchtlinge schon damals vom Staate großzügig für ihr verlassenes Hab und Gut entschädigt worden. Ein neuerlicher Ausgleich also?
Und – wären die Liegenschaften nicht neu besetzt worden, wer wollte ernsthaft bestreiten, daß sie in der Zwischenzeit völlig überwuchert und verfallen, also unbrauchbar und nur unter großem Aufwand rekultivierbar wären.
Die Menschen, die sich seither um die verlassenen Häuser und das Vieh kümmerten, haben die Werte erhalten. Werte, für die die Vorbesitzer und deren Erben seit Jahrzehnten keinen Finger krumm gemacht hatten.
Wir fragen: In welcher Rechnung taucht diese Komponente auf?
Eine Entschädigung ist nach unserem Rechtsverständnis ein Schlußstrich unter die Ansprüche auf verlorenes Eigentum.
Wir haben eine Alternative parat, die uns gerechter und den Umständen angemessener dünkt. Wenn man den Rechtsgrundsatz „Rückgabe vor Entschädigung“ beibehält, dann sollten die Anspruchsteller zuerst das in den fünfziger Jahren kassierte Geld an einen staatlichen Sonderfond zurückzahlen – und zwar mit Zins und Zinseszins. Ist das geschehen, müssen die Werte der zurück zu übertragenden Liegenschaften nach aktuellem Stand getaxt werden. Wertsteigerungen, die durch Erhaltungsarbeiten, Ausbesserungen und An- bzw. Neubauten erzielt wurden, sollten der Rückzahlungssumme zugeschlagen werden. Mit den nun in den Fonds vorhandenen Mitteln wären die zum Auszug aus ihren seit vierzig, fünfzig Jahren bewohnten Häusern gezwungenen Menschen zumindest in der Lage, sich anderweitig einen adäquaten Ersatz zu schaffen.
Das alles ist nicht geschehen. Daraus ist viel Zorn und Unmut erwachsen. Die Mauer, die die Deutschen achtundzwanzig Jahre lang trennte, verschwand. Ein tiefer Graben wurde hingegen neu ausgehoben zwischen den „Ossis“ und den „Wessis“.
Wäre da nicht diese sinnlose, diese bornierte und idiotische Arroganz von Leuten gewesen, die sich als Sieger der Geschichte fühlten und aufspielten, es wäre viel politisches und mentales Porzellan heil geblieben.
Mögen künftige Generationen dermaleinst unbelastet von den Fehlern ihrer Voreltern heranwachsen! Daß das jedoch ein naives Wunschdenken ist und die Ressentiments gegeneinander über historische Zeiträume hinweg immer neue Blüten treiben, ohne sich kaum noch der Wurzeln ihres Haders bewußt zu sein, ja, daß Feindseligkeiten schon eine traditionellen Anstrich erhalten – das ist uns auch klar. Das ist die Realität, in der wir leben.
Das ist die stinkende Frucht der Ewigen Dummheit.

6. Volumen
© B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2005