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Vorweihnachtszeit im Kreuzgang
Marion Wiegmann liest Weihnachtsgeschichten im Paulikloster

(hüb) Weihnachtszeit – besinnliche Zeit. Und weil Lesungen in der Chur- und Hauptstadt mit großer Beliebtheit angenommen werden, so wurde am Freitagabend in der Nordostecke des Kreuzganges zu St. Pauli wieder das dreieckige Podium aufgebaut. Diesmal nahm die sehr profilierte Marion Wiegmann Platz, um dem im Ost- und im Nordflügel des Kreuzganges versammelten Publikum Geschichten rund um die Weihnachtszeit vorzutragen. Susanne Hess und Angelika Eckelmann umrahmten die Lesung musikalisch mit Werken unter anderem von Bach, Händel, Sor, Carr und Cope. Doch auch zu russischer Volksmusik spielten Querflöte und Gitarre auf. Gut gewählt läutete die Weihnachtsgeschichte des großen Brandenburger Reformpädagogen Otto Bernhard Wendler gleich zu Beginn den Vortragsabend ein. Diese Geschichte, die Wendler aus persönlichen Kindheitserinnerungen bezog, spielte sich vor etwa 100 Jahren hauptsächlich in den Mauern des alten Pauliklosters ab und verlieh somit der Lesung eine besondere, eine geradezu authentische Note. Auf Authentizität jedoch verzichten mussten des ungeachtet die süßlichen – wenngleich sicherlich viel gelesenen – Kurzgeschichten um die Geburtszeit des Jesusknaben aus der Feder des NS-Landesobmannes für Schriftsteller des Gaus Salzburg, Karl Heinrich Waggerl. Allerliebst ist es sicherlich zu hören, dass das Jesusknäblein lächeln musste, weil ihm ein Floh im Ohr umherhüpfte oder warum den Mohren die Handinnenflächen heller ausfallen als der Rest des Körpers. Wem es aber nicht gelang, den Inhalt der Stücke von der Person ihres Verfassers zu trennen, dem blieb statt eines Flohs ein schales Gefühl im Ohr. Versöhnlicher stimmte da schon die Weihnachtsgeschichte Hans Falladas, der, wie auch bei vielen anderen Werken des tragischen Granden der deutschen Literatur des 20. Jahrhunderts, die stark autobiographischen Züge anzumerken waren. Resümierend darf wohl nach dem nunmehr weiteren Erfolg der Lesung die endgültige Erschließung des Kreuzganges für derlei gehobene Kulturveranstaltungen als gesichert gelten.

 
B
7. Volumen
© B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2008
05.12.2008