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Reichsbürger – der neue kollektive Irrsinn
Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgefordert sich zu wehren

B. St. Fjøllfross
Ließe sich aus Idiotie Energie gewinnen, die Menschheit wäre ihre Sorgen los! Das neue Spiel "Pokemon-Go" markiert ja derzeit schon einen Abgrund menschlichen Schwachsinns. Es geht aber noch schlimmer: In Deutschland machen seit einigen Jahren die "Reichsbürger" von sich reden. Schon in den Neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts begannen diese Spinner Reichspersonalausweise und andere Dokumente auszustellen, die außer ihnen selbst keinen Hund hinter dem Ofen hervorlocken!

Waren diese Knallchargen lange Zeit nur bemitleidenswerte Irre, so wachsen sie sich gegenwärtig mehr und mehr zu einem handfesten Ärgernis aus. Mit blödsinnigen Briefen bombardieren sie Amtspersonen der Bundesrepublik Deutschland, in welchen sie die Autorität dieser Beamten und Angestellten infrage stellen. Die Begründung ist immer dieselbe. Das Deutsche Reich hat für diese Deppen nie aufgehört zu existieren. Sie machen die rechtskräftige Gründung eines Nachfolgestaates von einem Friedensvertrag mit den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs und der Verabschiedung einer Verfassung abhängig und bezeichnen – o Gipfel des Schwachsinns und der Unkenntnis – die Bundesrepublik Deutschland als „BRD-GmbH“.

Bei welchem Amtsgericht soll denn diese Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen sein, wo ist die Mindesteinlagesumme hinterlegt, was ist das eingetragene Gewerbe …? Man könnte lauthals lachen, wenn diese Irren ihre merkwürdigen Flausen nicht in diesem Maße zu materialisieren verstünden.

Nun ist es dringend an der Zeit, dass sich die Bundesregierung endlich namens ihrer einfachen Bediensteten gegen die Spinner effektiv zur Wehr setzt. Das wäre ebenso schnell wie einfach und nachhaltig ins Werk zu setzen.

Es genügt eine Gesetzesvorlage, die im Eilverfahren durch den Bundestag und notfalls durch den Bundesrat gebracht und verabschiedet werden sollte. Mangelnden Konsens unter den demokratischen Parteien sollte niemand befürchten müssen.

Der Inhalt aber sollte lauten:

„Jeder deutsche Staatsangehörige, der schriftlich oder verbindlich mündlich unter Zeugen zum Ausdruck bringt, dass er die Bundesrepublik Deutschland als völkerrechtlich anerkannten Staat und Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches in Zweifel zieht und sich als Bürger des Deutschen Reiches deklariert, ist in dem Sinne zu behandeln, als hätte er das offizielle Gesuch gestellt, aus der deutschen Staatsbürgerschaft entlassen zu werden. Es ist davon auszugehen, dass der Reichsbürger dieses Gesuch an die Behörden der Bundesbehörden nicht stellen kann, ohne seiner eigenen Attitüde zu widersprechen.

Daher ist ein Schreiben oder eine verbal ernstgemeinte Äußerung als gleichwertig in diesem Sinne zu betrachten. In unabänderlicher Konsequenz ist dem Wunsche des Reichsbürgers zu entsprechen und im Eilverfahren die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik Deutschland zu betreiben.

Mit erfolgter Entlassung verliert der Reichsbürger alle bürgerlichen Rechte, die sich aus der Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik Deutschland ergeben sowie alle gesetzlich geregelten Ansprüche gegen die Solidargemeinschaft des Staatswesens Bundesrepublik Deutschland, soweit sie sich aus staatsbürgerlichen Rechten ergeben und führt ab dem Moment der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik Deutschland den Status eines Staatenlosen mit vorläufig geduldetem Aufenthalt.

Der Reichsbürger ist während seines Aufenthaltes im Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, dem Grundgesetz und den nachfolgenden Gesetzen und Regelungen zu gehorchen und seinen steuerlichen Pflichten zu genügen, die sich aus diesen Gesetzen ergeben.

Verstöße gegen diese Pflicht und/oder eine fortgesetzte Positionierung gegen die Legitimität der gastgebenden Bundesrepublik Deutschland führen ohne weitere Vermahnung zur sofortigen Ausweisung. Sollte der Delinquent das Land nicht innerhalb von 24 Stunden verlassen haben, oder sollte er das Land nicht verlassen können, weil ihm als Staatenlosen kein anderes Land den Aufenthalt gewähren will, wird der entsprechende Reichsbürger in Haft genommen, bis er die verbindliche Zusage eines Drittlandes vorweist, ihn dauerhaft aufzunehmen.

Straffälligkeit, auch wenn es sich um Beschaffungskriminalität zur Sicherung des Lebensunterhalts dient, wird mit sofortiger Haft und gleichzeitiger Ausweisung nach Verbüßung der Haft geahndet.“

Ein solches Gesetz und dessen strikte Umsetzung, vor allem aber die rigorose und konsequente Versagung aller Sozialleistungen – durch eigene Arbeit erworbene Rentenansprüche sollten davon ausgenommen sein – führen mit Sicherheit zu einer sehr raschen Austrocknung des Reichsbürgerirrsinns.

Deutsche Amtsstuben können sich endlich wieder ihrer Arbeit widmen und die Beamten und Angestellten brauchen sich keiner krankmachenden Konfrontation mit den Reichsbürgern mehr aussetzen. Es ist jetzt Sache der Bundesrepublik, ihrer Legitimität und ihrer freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit den ihr zweifelsohne zur Verfügung stehenden Mitteln der Rechtsstaatlichkeit Geltung zu verschaffen und ihre inneren Feinde in die Schranken zu weisen.

Gewissensbisse und Bedenken sind hierbei fehl am Platze. Denn die Positionierung außerhalb der Solidargemeinschaft des Grundgesetzes geht nicht von dieser aus sondern entspricht dem erklärten Willen der Reichsbürger. Es gilt also nur diesem unmissverständlich zu willfahren!

24. Volumen
© B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2009
26.07.2016