Anonymus schlägt zu
Nazisympathisanten und -unterstützer am weltweiten
Pranger – Recht oder Unrecht?
B. St. Fjøllfross
Guy Fawkes, der Mann des Gunpowder-Plots gegen König Jacob I. und das
englische Parlament, hinterließ sein Gesicht mit dem gezwirbelten Oberlippen-
und dem gestutzten Kinnbart einer Maske, welche sich die Gruppe Anonymus
als Erkennungsmerkmal beilegte. Die Anonymen kämpfen gegen die Menschenfänger
und -verderber, wie die Scientologen und die Nazis. Nun haben sie in
einer „OP Blitzkrieg“ auf der Seite www.nazi-leaks.net brisantes Material
veröffentlicht, welches geeignet ist, die Nazis, ihre Auftritte, Zeitungen,
Organisationen und vor allem ihre Unterstützer zu diskreditieren. Spender
der NPD werden namentlich und mit voller Adresse genannt. Der mittelalterliche
Pranger... Dürfen die das? Rein rechtlich vielleicht nicht. Aber wir
wären nicht der Preußische Landbote, wenn wir für uns die Frage nicht
mit einem eisernen „JA“ beantworten würden.
Joseph Goebbels hat sich in seinen Tagebüchern schief gelacht über die
Schwäche der Demokratie der Gutmenschen. Damit kommt man ihnen nicht
bei. Auf einen groben Klotz gehört nun mal ein grober Keil und eine
Zivilcourage, die schwache Gesetze auch mal übertritt um das große Ganze
zu retten, muss erlaubt sein. Eine solche Tat ist sogar durch das Grundgesetz
gedeckt, das eine Übertretung zum Schutz der Demokratie in Einzelfällen
ausdrücklich gestattet. Es ist der Artikel 20 Absatz 4, auf den sich
die Leute berufen können sollten, sofern man ihnen die Maske des Guy
Fawkes vom Gesicht reißen sollte. Der englische Volksmund sagt, Fawkes
sei der einzige Mann jemals gewesen, der das englische Parlament mit
ehrlichen Absichten betreten hätte. Nun, die sich heute mit seine stilisierten
Zügen schmücken, denen darf man getrost auch ein großes Maß an ehrlichen
Ambitionen unterstellen – und in manchen Fällen sollte man in der Frage
der Rechtsgüterabwägung so entscheiden, dass man diesen Leuten gegenüber
ein Auge zudrückt, wie es die „demokratischen Rechtswahrer“ jahrzehntelang
den Nazis gegenüber taten. Auge um Auge, Zahn um Zahn? Nein, dem soll
nicht das Wort geredet sein. Aber welche Möglichkeit bleibt denn noch
dem um seine Demokratie besorgten Bürger, wenn die von ihm zu seinem
Schutze teuer bezahlten Staatsorgane so eklatant versagen, wie das in
den letzten Monaten ans Licht kam? Kein Schaf sollte verpflichtet sein,
sich von den Wölfen zerreißen zu lassen, nur weil sein unfähiger Hirte
besoffen in der Ecke liegt und dessen Köter auf ihrem Arsch reiten.
Anonymus hat die Gesetze übertreten, die sich die Bundesrepublik gegeben
hat. Die Bundesrepublik hingegen hat es versäumt, die Einhaltung ihrer
eigenen Gesetze und damit das Recht auf Leben und Unversehrtheit ihrer
unbescholtenen Bürger türkischer Herkunft zu garantieren. Sie hatte
bereits versagt zu Rostock-Lichtenhagen. Sie hatte im gleichen Sinne
versagt zu Hoyerswerda. Amadeu Antonio Kiowa ist tot und Noël Martin
wünscht sich nichts sehnlicher, als sein verkrüppeltes Leben beenden
zu dürfen. Die das taten, feiern ihre monströsen Taten mit einem Besäufnis
nach dem anderen. Hier haben sich Rechtsempfinden und Rechtsstaat so
weit voneinander entfernt, dass der Bürger berechtigt ist, den mit der
Wahrung seiner Rechte betrauten Beamten die Kompetenz abzusprechen.
Unserer Interpretation zufolge handelt Anonymus in gesellschaftlicher
Notwehr und steht damit in einer Tradition mit den Männern und Frauen
des 20. Juli 1944. Auch diese übertraten geltende Gesetze um größeren
Schaden vom deutschen Volke abzuwenden. Da sich die offizielle Bundesrepublik
mittlerweile selbst zu den Widerständlern um Graf Stauffenberg bekennt,
so muss sie folgerichtig auch anerkennen, was Anonymus zu ihrem Schutze
leistet. Die Wiedereinführung des Prangers brächte uns zurück ins Mittelalter.
Na und? Im Mittelalter war Auschwitz ein beschauliches schlesisches
Städtchen im Oppelner Herzogtum. Und es hatte noch viele Jahrhunderte
lang nicht den schauerlichen Ruf, der heute weltweit mit diesem Namen
verbunden wird. Wenn uns unfähige und rechtsäugig blinde Behörden vor
die Wahl stellen. Mittelalter oder Auschwitz, dann wählt der Preußische
Landbote ohne zu zögern das Mittelalter.