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Die Staatsanwaltschaft Cottbus
stellt ein Verfahren ein

B. St. Fjøllfross
Am 17. November 2005 erhielt der Landbote Post aus Cottbus. Herr Staatsanwalt L. beschied uns amtlich, daß er das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt gemäß § 170 Absatz 2 eingestellt habe, daß wir mit unserer Anzeige vom 26. Julei 2005 angestrengt hatten.
Worum ging es? Wir bekamen eine E-Mail eklatant antisemitischen Inhalts und reichten sie an die Kriminalpolizei durch. Gleichzeitig gaben wir alle detaillierten Angaben weiter, die man dem Header einer solchen E-Mail entnehmen kann. Eigentlich sollte man denken, es sei ein Kinderspiel in einer so hoch technisierten Gesellschaft, eine E-Mail lückenlos zurückzufolgen. Doch weit gefehlt. Der Urheber dieser Hetzschrift war zwar eindeutig auszumachen. Irgendwie aber konnte man ihm oder seinen Distributoren nicht beikommen. Man brauchte den letzten Absender.
Wir verstehen`s nicht. Kinderpornographie im Netz – da werden sie aktiv. Das ist ein Politikum! Hier kann man auftrumpfen, wenn man so einen Ring von ausgemachten Lumpen sprengt. Hier kommen Spezialisten zum Zuge. Und zum Erfolg.
Aber was ist mit den Antisemiten? Was ist mit den Nazis? Ist der Verfolgungsdruck an dieser Stelle geringer? Sechs Millionen vergaste und ermordete Juden, der fürchterlichste Krieg aller Zeiten – zählt das weniger als sexuell mißbrauchte und geschändete Kinder?
Wieder einer davongekommen. Wieder eine Bestätigung, daß Justitias Zähne stumpf werden, wenn es darum geht, die Verbrecher in braun kräftig zu beißen. Der Polizei ist kaum ein Vorwurf zu machen. Sie war fleißig und engagiert. Ihre Möglichkeiten aber sind begrenzt. In jeder Beziehung hinken sie den Tätern hinterher. Technik, Ausbildung…
Das Entscheidende aber ist: die auf der Seite der Gegner dieses Staates sind Überzeugungstäter, die das, was sie tun, ohne Gehalt und Pensionsanwartschaften betreiben. Kein etablierter Apparat, kein Dschungel von Rechtsvorschriften lähmt diese Leute. Sie hängen nicht um 16:00 Uhr den Arbeitskittel an den Nagel. Die Eigendynamik der Apparate des Establishments lähmt und behindert sie nicht. Keine Behördenorganisationsstruktur legt ihnen Stolpersteine in den Weg. Das alles ist ein Vorteil dieser Leute.
Neulich wurde im Fernsehen eine Verfilmung des Buches „Vaterland“ von Herrn Robert Harris gezeigt. Wir anempfehlen unseren Strafverfolgungsbehörden Lektüre und Film. Gerade in Zeiten desolater wirtschaftlicher und politischer Verhältnisse ist die Gefahr von rechts wieder besonders groß. Triebtäter und Kinderschänder wird es immer wieder geben. Sie hart und unnachsichtig zu verfolgen, ist geboten. Aber sie werden nie einen Staat und eine Gesellschaft übernehmen um sie dem Untergange zuzuführen. Das gilt es zu begreifen.
Unsere Enttäuschung ist gewaltig und unser Vertrauen in die Suffizienz und Leistungsfähigkeit unserer Staats- und Gesellschaftsschützer schwer angeschlagen.

7. Volumen
© B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2005