Baaks

zurück zum Landboten

 

Betrug ohne Reue

Wie deutsche Banken das Verursacherprinzip von sich abwälzen

Wirf einen Bankier, wie du willst: er fällt immer auf dein Geld! Kurt Tucholsky

Don M. Barbagrigia

Wir sind begeisterte Europäer. Dass uns aber die Überwindung europäischer Nationalgrenzen zuweilen skurrile Preise abfordert, die in allererster Linie der normale Bürger zu zahlen hat, das ist ebenso bekannt wie ärgerlich. Der berühmte Krümmungsgrad der Banane mag pars pro toto stehen, was die lächerliche Seite der europäischen Normierungswut anlangt.

Ernst, todernst wird die Angelegenheit jedoch bei BIC und IBAN, dem neuen System der Kontenzuordnung im europäischen Zahlungsverkehr. Gerade die IBAN ist ein monströses Ungetüm, bestehend aus Buchstaben und Zahlen. Nichts für Leute mit einer Aversion gegen endlose Zahlenkolonnen. Wer hier die Übersicht verliert, und das geht in aller Regel sehr schnell, der kommt in Teufels Küche.

Da die Erfinder des Systems möglicherweise nicht bei Troste, sehr wohl aber bei wachem Verstande waren, ahnten Sie beizeiten voraus, was da auf sie zukommen wird. Nämlich eine unaufhaltsame Lawine von Klagen.

Verwechselt der Zahlungsgeber nämlich nur eine einzige Ziffern innerhalb der Zahlenkolonne, und die Plausibilitätskontrolle ergibt, dass es sich bei dem versehentlich adressierten Konto um ein real existierendes handelt., dann wird die Zahlung ausgeführt, unbeschadet der Tatsache, dass in beinahe einhundert Prozent der Fälle der Name des Kontoinhabers von dem des
Adressaten abweicht.

Nun ginge eine solche Fehlbuchung logischerweise zu Lasten der die Transaktion vor nehmenden Bank, denn ihr hätte auffallen müssen, dass wenigstens einer der auf dem Überweisungsträger vermerkten Schlüsselwerte zum Rest differiert.

Just dagegen haben sich die Banken mit dem Stichtag der Einführung des IBAN-Systems, also seit Anfang des Jahres 2014 abgesichert. Nach Art der machtvollen Gauner war es ihnen wieder einmal möglich, ihr zu erwartendes, massenhaftes Versagen auf den Rücken ihrer überforderten Kundschaft abzuwälzen.

Im Klartext heißt das: Vertut sich der Zahlungsgeber bei der Eingabe oder dem Eintrag der IBAN und die Plausibilitätsprüfung ergibt, dass das fehlerhaft benannte Konto existiert, liegt die ganze Last der Rückforderung der Summe beim Zahlungsgeber.

Er muss nun in aller Regel selbst Sorge dafür tragen, dass der irrtümlich Begünstigte (IB) den Betrag wieder rausrückt. Sicher, sicher, der iB macht sich im Weigerungsfalle eines Betrugsdeliktes schuldig, was strafrechtlich verfolgt werden kann. Aber wir wissen, wie die Bundesrepublik Deutschland mit Geldproblemen verfährt, die nicht die Ihrigen sind.

Zwar sind die Banken „gehalten“, ihr Möglichstes zu tun, um bei der Wiederbeschaffung des Geldes zu helfen, aber das heißt alles und gar nichts.

Ganz im Gegenteil: Vor die legitimen Interessen des Geschädigten hat der Staat noch den Datenschutz des iB gesetzt. Widerspricht der iB der Herausgabe seiner Daten, dann wird’s haarig. Dann muss ein Rechtsanwalt mandatiert, ein Gerichtsprozess angestrengt werden. Das dauert, das ist teuer und am Ende steht möglicherweise das Ergebnis, dass der iB zwischenzeitlich „entreichert“ ist, wie es so unsäglich im Fachjargon heißt. Das entbindet ihn dann zwar nicht von seinen Pflichten als Schuldner, der mühsam erworbene und dreißig Jahre lang gültige Titel aber
ist ein Papier, mit dem man sich in aller Regel den Hintern abwischen kann.


Der Schuldner, der den Zahlenirrtum beging, ist also möglicherweise nicht nur doppelt, sondern auch dreifach gestraft. Zu dem irre geleiteten Geld addiert sich die Verpflichtung, den Gläubiger trotzdem zu bezahlen und die Summe, die vonnöten ist, den versehentlich fehladressierten Betrag
zurückzuholen. Mit ungewissem Ausgang, wie gesagt.

Haben die Banken während der jüngsten, von ihnen verursachten Weltwirtschaftskrise mit teilweise großem Erfolg alles unternommen, ihr Versagen und ihre Schuld zu sozialisieren, so übertrifft dieser Gaunerstreich, von vielen unbemerkt vollzogen, alles an bisher dagewesener
Frechheit.

Den deutschen Kreditinstituten unter diesen Bedingungen das Vertrauen nicht nur abzusprechen, sondern tatkräftig zu entziehen, das ist allererste Bürgerpflicht!

23. Volumen
© B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2009
25.05.2014