Es ist wieder so weit!
Amtsgericht von Merzens Ehefrau
hetzt gesetzeswidrig seine Schergen auf SPD-Genossen
Michael L. Hübner. Brandenburg an der Havel. Zuvörderst:
Wir können den Bundeskanzler absolut nicht leiden. Er ist nicht unser
Kanzler und wir wünschen ihn dahin, wo der Pfeffer wächst.
Dazu aber aufzurufen ihm physische Gewalt anzutun, ihn gar umbringen
zu wollen, das ist des Teufels. Gleichwohl der Blackrocker Merz der
politische Gegner ist, würden wir ihn mit dem Einsatz all unserer Kräfte
schützen, wenn ihm jemand auf die Pelle rückt.
Das wäre dann aber auch alles! Das schulden wir dem Mitmenschen Merz.
Das schulden wir uns!
Es wurde nun bekannt, dass die Hagener Polizei in einem rechtswidrigen
Einsatz die vier Wände der minderjährigen Jung-Genossin Nela Kruschinski
aufgrund einer anonymen Denunziation auf den Kopf gestellt hat.
Der richterliche Durchsuchungsbeschluss wurde von einem Richter auf
Probe gegengezeichnet, der am Amtsgericht Arnsberg tätig ist. Die Staatsanwaltschaft
soll wohl irgendetwas ins Telefon gebrabbelt haben. Schriftliche Anfrage
– Fehlanzeige!
Die Chefin ist dieses Amtsgerichts ist – Charlotte Merz, Ehefrau des
Bundeskanzlers. Nun mag man von Geschmäckle reden, den Finger heben
und sprechen „Honi soit qui mal y pense!“ Beweisen können wir nicht,
dass die oberste Richterin dieses Verbrechen abgeschoben hat, um ihrem
übel beschimpften Manne zur Seite zu springen.
Da kommen uns des Großen Friedrichs weise Worte in Erinnerung: „Solche
Richter sind schlimmer als Straßenräuber, da man sich vor letzteren
billig in Acht nehmen, ersteren aber hilflos ausgeliefert sei!“
Was nun die Merzin anbelangt: Wir wollen an dieser Stelle keinen bösartigen
Gerüchten Vorschub leisten. Einige Kollegen der schreibenden Zunft sprechen
von einem Zufall. Nun ja. So etwas gibt es tatsächlich. Jeder, der in
seinem Leben mal einen Sechser mit Zusatzzahl abgeräumt hat, kann mit
Fug und Recht sprechen, dass er mit der Materie des Zufalls bekannt
geworden ist. Auch derjenige, der von einem Blitz erschlagen wird, muss
dies wohl in aller Regel dem Zufall zuschreiben.
Also das kann alles sein.
Was aber nicht sein kann, das ist dieses ungeheure neuerliche Justizversagen!
Das hat das Landgericht Arnsberg mit seinem Beschluss vom 1. August
2025, Az. II-Qs 10/25 klipp und klar festgestellt, dass diese Hausdurchsuchung
und die Beschlagnahme der elektronischen Geräte rechtswidrig waren.
Das Mädchen war mitten in den Abitur-Prüfungen. Was das mit ihr angestellt
hat, mag man sich nicht ausdenken. Daher war dies nicht nur ein Verbrechen,
sondern eine lupenreine Lumperei.
Hatten die Herren wenigstens zunftgerechte schwarze Ledermäntel an und
Schlapphüte über den Löffeln? Man ist doch schließlich gewissen Traditionen
verpflichtet, wenn man schon um 6.oo Uhr morgens kleine Mädchen aus
dem Bette läutet!
Wir können nur hoffen, dass diese juristische Fehlleistung die Probezeit
des unterzeichnenden Richter ad hoc beendet hat, und zwar mit dessen
unverzüglicher Relegation vom Gericht und lebenslanger Sperre für das
Richteramt. Aber das wäre zu schön um wahr zu sein.
Ein Verantwortungsgefühl der bedrohten freiheitlichen Demokratie gegenüber,
oder gar ein Schamgefühl kennen diese Strategen nicht. Nicht mehr. Die
Generation, welche noch Anstand und Moral kannten, deckt lange der Sand.
Kaltschnäuzige Karrieristen, die bedenkenlos Existenzen zertrümmern,
schalten und walten nun unsere Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu
Tode!
Dieser Jungspund von Nachwuchsrichter schoss nämlich weit über seine
Kompetenzen hinaus und verzichtete in gutsherrlicher Manier auf einen
schriftlich formulierten und sauber begründeten, hieb- und stichfesten,
wasserdichten Antrag seitens der Staatsanwaltschaft.
Gerichte können nicht von sich aus tätig werden. Das hat sich nicht
mal der Satan Freisler gewagt.
Gerichte haben zu richten – sie sind keine Exekutive! Sie sind Judikative
– wenn das ein Richter nicht begreift, dann muss man diejenigen zur
Verantwortung ziehen, die ihre Unterschriften unter seine juristischen
Examina gesetzt haben.
Der ganze Vorgang zeugt unabweisbar vom Niedergang deutscher Nachkriegs-Rechtsstaatlichkeit.
Diese Willkür erinnert an die dunkelsten Zeiten des Machtmissbrauchs
der deutschen Justiz, die sich als hörige und devote Marionette eines
autoritären und mörderischen Regimes gerierte.
Das geht einher mit dem Verfall unserer demokratischen Strukturen, mit
der immer häufigeren Ignoranz des Grundgesetzes, mit einem Staatswesen,
das sein Tafelsilber verscherbelt hat und den Bankrott in Sichtweite
auf sich zurasen sieht – mit all den sozialen Verwerfungen und gesellschaftsgefährdenden
Turbulenzen im Schlepptau – und das um so restriktiver versucht, den
Ungeist in der Flasche zu halten, den es selbst heraufbeschworen hat.
Der Preußische Landbote ist nicht davon überzeugt, dass der Bundes-Pinocchio
oder seine Ehefrau auf die Sache Einfluss genommen haben.
Es sind vielmehr wieder die subalternen Kräfte der kriecherischen Gartenzwerge,
die damals schon das massereiche Rückgrat des Dritten Reiches bildeten,
die wiederum ihre unseligen Aktivitäten angeblich für einen höheren,
in ihren Augen edleren Zweck entfalten.
Dennoch bleibt der Dreck am Lügen-Kanzler und seiner Gattin haften und
ist Wasser auf die Mühlen seiner politischen Gegner. Das kriegt der
so leicht nicht weg. Der Gartenzwerg hat seinem großen Vortänzer also
einen Bärendienst erwiesen. Wenn es doch nur Konsequenzen zeitigte!
Wir können nur hoffen, dass der Innenausschuss des nordrhein-westfälischen
Landtags dermaßen drein drischt, dass den Beteiligten an diesem Verbrechen
Hören und Sehen vergeht und die seismischen Wellen, die das auslöst,
Nachahmer und Gesinnungsgenossen vorerst wieder ein wenig zur Vorsicht
gemahnt und sie in ihrer fanatischen Hexenjägerei zügelt.
Die Schmierer, welche den Bundes-Pinocchio böse bedrohten, sollen ermittelt
und ordentlich vor Gericht gestellt werden. Das steht außer Frage. Wenn
man ihnen ihre Schuld nachweisen kann, soll es auch ordentlich was auf
die Rübe geben. Das ist kein Kavaliersdelikt und geht weit über eine
faire politische Auseinandersetzung hinaus. … ebenfalls kein Diskussionsgegenstand.
Wir fühlen da kein Mitleid, aber auch keine Häme. Wenn es aber die Schweinehunde
erwischt, die unser Grundgesetz selbstherrlich mit Füßen treten, dann
knallen bei uns die Schampuskorken.
Nun sind einige der Schampus-Pullen im Keller des Landboten bereits
hundert Jahre als. Wir befürchten, sie werden noch mal hundert Jahre
ungeöffnet bleiben, so rar werden absehbar die Gründe, ihnen die Hälse
zu brechen und sie unter fröhlichem Gejohle auszusaufen.
Der Prof. Dr. Friedrich Braun von der TU Berlin seligen Angedenkens
sagte einst: „Jungens, wenn ein Schampus so alt ist, wird er pervers.
Lieber Herr Professor – perverser als die Spitzbüberei eines beamteten
Richters auf Probe und juristischen Totalausfalls mit autokratischen
Allüren am Arnsberger Amtsgericht kann das Zeug auch nicht werden.“
Prost!