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Es ist wieder so weit!


Amtsgericht von Merzens Ehefrau hetzt gesetzeswidrig seine Schergen auf SPD-Genossen


Michael L. Hübner. Brandenburg an der Havel. Zuvörderst: Wir können den Bundeskanzler absolut nicht leiden. Er ist nicht unser Kanzler und wir wünschen ihn dahin, wo der Pfeffer wächst.

Dazu aber aufzurufen ihm physische Gewalt anzutun, ihn gar umbringen zu wollen, das ist des Teufels. Gleichwohl der Blackrocker Merz der politische Gegner ist, würden wir ihn mit dem Einsatz all unserer Kräfte schützen, wenn ihm jemand auf die Pelle rückt.

Das wäre dann aber auch alles! Das schulden wir dem Mitmenschen Merz. Das schulden wir uns!

Es wurde nun bekannt, dass die Hagener Polizei in einem rechtswidrigen Einsatz die vier Wände der minderjährigen Jung-Genossin Nela Kruschinski aufgrund einer anonymen Denunziation auf den Kopf gestellt hat.

Der richterliche Durchsuchungsbeschluss wurde von einem Richter auf Probe gegengezeichnet, der am Amtsgericht Arnsberg tätig ist. Die Staatsanwaltschaft soll wohl irgendetwas ins Telefon gebrabbelt haben. Schriftliche Anfrage – Fehlanzeige!

Die Chefin ist dieses Amtsgerichts ist – Charlotte Merz, Ehefrau des Bundeskanzlers. Nun mag man von Geschmäckle reden, den Finger heben und sprechen „Honi soit qui mal y pense!“ Beweisen können wir nicht, dass die oberste Richterin dieses Verbrechen abgeschoben hat, um ihrem übel beschimpften Manne zur Seite zu springen.

Da kommen uns des Großen Friedrichs weise Worte in Erinnerung: „Solche Richter sind schlimmer als Straßenräuber, da man sich vor letzteren billig in Acht nehmen, ersteren aber hilflos ausgeliefert sei!“

Was nun die Merzin anbelangt: Wir wollen an dieser Stelle keinen bösartigen Gerüchten Vorschub leisten. Einige Kollegen der schreibenden Zunft sprechen von einem Zufall. Nun ja. So etwas gibt es tatsächlich. Jeder, der in seinem Leben mal einen Sechser mit Zusatzzahl abgeräumt hat, kann mit Fug und Recht sprechen, dass er mit der Materie des Zufalls bekannt geworden ist. Auch derjenige, der von einem Blitz erschlagen wird, muss dies wohl in aller Regel dem Zufall zuschreiben.

Also das kann alles sein.

Was aber nicht sein kann, das ist dieses ungeheure neuerliche Justizversagen! Das hat das Landgericht Arnsberg mit seinem Beschluss vom 1. August 2025, Az. II-Qs 10/25 klipp und klar festgestellt, dass diese Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme der elektronischen Geräte rechtswidrig waren.

Das Mädchen war mitten in den Abitur-Prüfungen. Was das mit ihr angestellt hat, mag man sich nicht ausdenken. Daher war dies nicht nur ein Verbrechen, sondern eine lupenreine Lumperei.

Hatten die Herren wenigstens zunftgerechte schwarze Ledermäntel an und Schlapphüte über den Löffeln? Man ist doch schließlich gewissen Traditionen verpflichtet, wenn man schon um 6.oo Uhr morgens kleine Mädchen aus dem Bette läutet!

Wir können nur hoffen, dass diese juristische Fehlleistung die Probezeit des unterzeichnenden Richter ad hoc beendet hat, und zwar mit dessen unverzüglicher Relegation vom Gericht und lebenslanger Sperre für das Richteramt. Aber das wäre zu schön um wahr zu sein.

Ein Verantwortungsgefühl der bedrohten freiheitlichen Demokratie gegenüber, oder gar ein Schamgefühl kennen diese Strategen nicht. Nicht mehr. Die Generation, welche noch Anstand und Moral kannten, deckt lange der Sand. Kaltschnäuzige Karrieristen, die bedenkenlos Existenzen zertrümmern, schalten und walten nun unsere Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu Tode!

Dieser Jungspund von Nachwuchsrichter schoss nämlich weit über seine Kompetenzen hinaus und verzichtete in gutsherrlicher Manier auf einen schriftlich formulierten und sauber begründeten, hieb- und stichfesten, wasserdichten Antrag seitens der Staatsanwaltschaft.

Gerichte können nicht von sich aus tätig werden. Das hat sich nicht mal der Satan Freisler gewagt.

Gerichte haben zu richten – sie sind keine Exekutive! Sie sind Judikative – wenn das ein Richter nicht begreift, dann muss man diejenigen zur Verantwortung ziehen, die ihre Unterschriften unter seine juristischen Examina gesetzt haben.

Der ganze Vorgang zeugt unabweisbar vom Niedergang deutscher Nachkriegs-Rechtsstaatlichkeit.

Diese Willkür erinnert an die dunkelsten Zeiten des Machtmissbrauchs der deutschen Justiz, die sich als hörige und devote Marionette eines autoritären und mörderischen Regimes gerierte.

Das geht einher mit dem Verfall unserer demokratischen Strukturen, mit der immer häufigeren Ignoranz des Grundgesetzes, mit einem Staatswesen, das sein Tafelsilber verscherbelt hat und den Bankrott in Sichtweite auf sich zurasen sieht – mit all den sozialen Verwerfungen und gesellschaftsgefährdenden Turbulenzen im Schlepptau – und das um so restriktiver versucht, den Ungeist in der Flasche zu halten, den es selbst heraufbeschworen hat.

Der Preußische Landbote ist nicht davon überzeugt, dass der Bundes-Pinocchio oder seine Ehefrau auf die Sache Einfluss genommen haben.

Es sind vielmehr wieder die subalternen Kräfte der kriecherischen Gartenzwerge, die damals schon das massereiche Rückgrat des Dritten Reiches bildeten, die wiederum ihre unseligen Aktivitäten angeblich für einen höheren, in ihren Augen edleren Zweck entfalten.

Dennoch bleibt der Dreck am Lügen-Kanzler und seiner Gattin haften und ist Wasser auf die Mühlen seiner politischen Gegner. Das kriegt der so leicht nicht weg. Der Gartenzwerg hat seinem großen Vortänzer also einen Bärendienst erwiesen. Wenn es doch nur Konsequenzen zeitigte!

Wir können nur hoffen, dass der Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags dermaßen drein drischt, dass den Beteiligten an diesem Verbrechen Hören und Sehen vergeht und die seismischen Wellen, die das auslöst, Nachahmer und Gesinnungsgenossen vorerst wieder ein wenig zur Vorsicht gemahnt und sie in ihrer fanatischen Hexenjägerei zügelt.

Die Schmierer, welche den Bundes-Pinocchio böse bedrohten, sollen ermittelt und ordentlich vor Gericht gestellt werden. Das steht außer Frage. Wenn man ihnen ihre Schuld nachweisen kann, soll es auch ordentlich was auf die Rübe geben. Das ist kein Kavaliersdelikt und geht weit über eine faire politische Auseinandersetzung hinaus. … ebenfalls kein Diskussionsgegenstand.

Wir fühlen da kein Mitleid, aber auch keine Häme. Wenn es aber die Schweinehunde erwischt, die unser Grundgesetz selbstherrlich mit Füßen treten, dann knallen bei uns die Schampuskorken.

Nun sind einige der Schampus-Pullen im Keller des Landboten bereits hundert Jahre als. Wir befürchten, sie werden noch mal hundert Jahre ungeöffnet bleiben, so rar werden absehbar die Gründe, ihnen die Hälse zu brechen und sie unter fröhlichem Gejohle auszusaufen.

Der Prof. Dr. Friedrich Braun von der TU Berlin seligen Angedenkens sagte einst: „Jungens, wenn ein Schampus so alt ist, wird er pervers. Lieber Herr Professor – perverser als die Spitzbüberei eines beamteten Richters auf Probe und juristischen Totalausfalls mit autokratischen Allüren am Arnsberger Amtsgericht kann das Zeug auch nicht werden.“


Prost!

31. Volumen
© B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2003
11.09.2025