Klar geht - geht klar!
Zur Entlassung eines deutschen Top-Terroristen
Von Don M. Barbagrigia
Gibt es ein Leben nach dem Tode?
Die deutsche Justiz hat diese Frage bereits schlüssig beantwortet:
Bei Bedarf – Hunderte!
Christian Klar wird also nach 26 Jahren Haft entlassen, obwohl ein bundesrepublikanisches
Gericht seinerzeit wegen der gemeinschaftlich begangenen Morde der RAF
zu sechsmal Lebenslänglich plus 15 Jahre verurteilt hat. Nun bezeugt
schon jene Formulierung, dass sich die bundesdeutschen Juristen mittlerweile
weiter von der Realität entfernt haben als Pioneer 10 von der Erde.
Für jeden vernünftigen Menschen gilt: Einmal lebenslänglich
reicht und das sollte dann aber auch lebenslänglich bedeuten. Mehr
geht nicht. Wenn der Delinquent in seiner Zelle den letzten Seufzer
getan hat, ist die Strafe verbüßt. Vorher nicht. Und danach
gibt’s auch nichts mehr als eventuell das Fegefeuer. Was aber
Letzteres betrifft – nichts genaues weiß man nicht.
Wie dem auch sei: Sogar sechsmal Lebenslänglich bedeutet für
das deutsche Justiz- (Un)wesen noch keineswegs, dass der Mensch wenigsten
für den Rest seiner Tage hinter Gittern bleibt. Einen reuelosen
Schwerstkriminellen wie Christian Klar wieder auf die Menschheit loszulassen,
nur weil er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes
keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr darstellt, ist zumindest
moralisch gesehen höchst verwerflich. Nichts beweist wohl deutlicher
die perfide Zahnlosigkeit der Bundesrepublik Deutschland, die einzig
dazu in der Lage ist, Parksündern und Hartz-IV-Empfängern
alle Gräten zu brechen.
Dieser, wahrscheinlich von einer simplen Kostenrechnung für die
weitere Unterbringung des Gefangenen Klar geprägten Entscheidung
ist eine deutlich Signalwirkung zuzuschreiben: Von jetzt an kann jeder
alles machen. Kleine Mädchen vergewaltigen und umbringen, alte
Frauen für Zwanzig Euro umschubsen oder ihnen aus Langeweile einen
Dolch zwischen die Rippen rammen – alles geschenkt: In maximal
25 Jahren biste wieder draußen!
Was die Kosten für eine wirklich lebenslange Haftstrafe in astronomische
Höhen triebe? Na, der Luxus, mit dem man die Schwerstkriminellen
für ihre eingeschränkte Bewegungsfreiheit entschädigen
muss. Ein Triebtäter, der eine 12jährige vergewaltigt und
ermordet hat, der muss doch schließlich vor Langzeitschäden
bewahrt werden, die eine womöglich 15jährige Haftstrafe mit
sich bringen kann. Saubere und eingerichtete Zelle, Zugang zu Ausbildung
und Abschlüssen, regelmäßiges Essen und Heizung –
alles, wonach sich mancher Obdachlose und Hartz-IVer vergebens sehnt.
Die Güte dieses Gemeinwesens auf Kosten seiner Steuerzahler und
anderer Opfer ist wirklich grenzenlos.
Daher gilt nach wie vor: Jeder Staat hat die Terroristen, die er verdient.
Willkommen in der Freiheit – Bomber-Christian!