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Klar geht - geht klar!
Zur Entlassung eines deutschen Top-Terroristen

Von Don M. Barbagrigia
Gibt es ein Leben nach dem Tode? Die deutsche Justiz hat diese Frage bereits schlüssig beantwortet: Bei Bedarf – Hunderte!
Christian Klar wird also nach 26 Jahren Haft entlassen, obwohl ein bundesrepublikanisches Gericht seinerzeit wegen der gemeinschaftlich begangenen Morde der RAF zu sechsmal Lebenslänglich plus 15 Jahre verurteilt hat. Nun bezeugt schon jene Formulierung, dass sich die bundesdeutschen Juristen mittlerweile weiter von der Realität entfernt haben als Pioneer 10 von der Erde. Für jeden vernünftigen Menschen gilt: Einmal lebenslänglich reicht und das sollte dann aber auch lebenslänglich bedeuten. Mehr geht nicht. Wenn der Delinquent in seiner Zelle den letzten Seufzer getan hat, ist die Strafe verbüßt. Vorher nicht. Und danach gibt’s auch nichts mehr als eventuell das Fegefeuer. Was aber Letzteres betrifft – nichts genaues weiß man nicht.
Wie dem auch sei: Sogar sechsmal Lebenslänglich bedeutet für das deutsche Justiz- (Un)wesen noch keineswegs, dass der Mensch wenigsten für den Rest seiner Tage hinter Gittern bleibt. Einen reuelosen Schwerstkriminellen wie Christian Klar wieder auf die Menschheit loszulassen, nur weil er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr darstellt, ist zumindest moralisch gesehen höchst verwerflich. Nichts beweist wohl deutlicher die perfide Zahnlosigkeit der Bundesrepublik Deutschland, die einzig dazu in der Lage ist, Parksündern und Hartz-IV-Empfängern alle Gräten zu brechen.
Dieser, wahrscheinlich von einer simplen Kostenrechnung für die weitere Unterbringung des Gefangenen Klar geprägten Entscheidung ist eine deutlich Signalwirkung zuzuschreiben: Von jetzt an kann jeder alles machen. Kleine Mädchen vergewaltigen und umbringen, alte Frauen für Zwanzig Euro umschubsen oder ihnen aus Langeweile einen Dolch zwischen die Rippen rammen – alles geschenkt: In maximal 25 Jahren biste wieder draußen!
Was die Kosten für eine wirklich lebenslange Haftstrafe in astronomische Höhen triebe? Na, der Luxus, mit dem man die Schwerstkriminellen für ihre eingeschränkte Bewegungsfreiheit entschädigen muss. Ein Triebtäter, der eine 12jährige vergewaltigt und ermordet hat, der muss doch schließlich vor Langzeitschäden bewahrt werden, die eine womöglich 15jährige Haftstrafe mit sich bringen kann. Saubere und eingerichtete Zelle, Zugang zu Ausbildung und Abschlüssen, regelmäßiges Essen und Heizung – alles, wonach sich mancher Obdachlose und Hartz-IVer vergebens sehnt. Die Güte dieses Gemeinwesens auf Kosten seiner Steuerzahler und anderer Opfer ist wirklich grenzenlos.
Daher gilt nach wie vor: Jeder Staat hat die Terroristen, die er verdient. Willkommen in der Freiheit – Bomber-Christian!

13. Volumen
© B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2008
25.11..2008