Zahnlose Papiertiger im Dschungel der
deutschen Strafjustiz
Don
Miquele Barbagrigia
Da hat sie also wieder einmal gnadenlos zugeschlagen –
die deutsche Justiz. Der mit dem unsäglichen Begriff „Ehrenmord“
belegte hinterhältige Meuchelmord an einer wehrlosen jungen
Frau – noch dazu an der eigenen Schwester – wurde
mit einer Jugendstrafe von 9 Jahren und drei Monaten und zwei
Freisprüchen geahndet. Bravo! Zwei Freisprüche aus
Mangel an Beweisen… Was für eine Ordnungsmacht präsentiert
sich hier? Sie verteilt mit ihren Urteilen und ihrer Rechtsprechung
Einladungskarten an alle, die unserem Freiheits- und Demokratieverständnis
auf der Nase herumzutanzen gedenken.
Eine Aussage wie: „Die Hure hat sich benommen wie eine
Deutsche!“ muß endlich für eine Ausweisung
hinreichend sein. Schluß mit lustig! Wir haben die Schnauze
voll von diesen Multikulti-Spinnern und ihren Utopien. Nach
Aussage des Großen Friedrich ist in Preußen ein
jeder willkommen, der sich als honett und industrieuse etabliert.
Unter honett, ehrenhaft verstehen wir auch einen grundlegenden
Respekt vor einer Kultur, die hierzulande über die Jahrhunderte
gewachsen ist. Wem das nicht paßt – was hat der
hier noch eine Minute länger verloren? Ob hier geboren
oder nicht, darf nicht im Mindesten zur Debatte stehen. Wer
sich mit den Grundwerten des Landes, in dem er lebt, nicht zu
arrangieren vermag, der soll bleiben, wo der Pfeffer wächst!
Die Ursprungsländer der mordenden Canaillen haben das begriffen.
Wer das nicht glaubt, möge doch spaßeshalber im Tanga
durch Anatolien rennen, oder durch Saudi Arabien. Wie man dort
reagiert, wenn man sich nicht an die einheimischen Gepflogenheiten
hält, dürfte selbst demjenigen klar sein, der diese
Länder nie bereist hat.
Auf schändliche Weise hat sich ein deutscher Richter bieten
lassen, daß die Claque und die Angeklagten einen deutscher
Gerichtssaal zum Kasperletheater umgestalten, zur Demonstrationsfläche
und zum Podium, auf dem von der Bande ganz offensichtlich der
Macht- und Kraftlosigkeit deutscher Rechtsprechung gehöhnt
werden konnte. Von vielen Prozeßbeobachtern wurde das
Verhalten der Angeklagten als skandalös beschrieben. Und
ein Richterkollegium wird dieser elenden Gestalten nicht Herr?
Die deutsche Justiz hat im Sürücü-Prozeß
schwer versagt und dem deutschen Volke, daß heißt
– allen Bürgern, die mit einem deutschen Paß
versehen in den Grenzen des Reiches leben – ebenso schweren
Schaden zugefügt. Das ist unentschuldbar. Denn die Justiz
hat die heilige Pflicht, das Volk und seine Gesellschaft zu
schützen und nicht seinen inneren Feinden auszuliefern.
Den Lumpen, die eine Frau, Tochter und Schwester für ihre
schwachsinnigen, steinzeitlichen Phantasien hinopferten, diesen
Lumpen wünschen wir Allahs Gericht auf den Hals, das sich
als nicht so wurmstichig erweisen möge, wie die zu scheltende,
eklatante Urteilsfindung vom 13. April 2006 zu Berlin.