Zur Verhaftung der mutmaßlichen
Verbrecher im
Fall Ing. M.
B.
St. Fjøllfross
Am 21. April 2006 lief die Meldung über die Ticker, daß
die mutmaßlichen Verbrecher, die Herrn
Ingenieur Mulugeta aus Potsdam am Ostersonntag dieses Jahres
aus rassistischen Gründen und fehlgeleitet von ihrem unendlichen
Schwachsinn, angriffen und lebensgefährlich verletzten,
gefaßt seien.
Der Preußische Landbote gratuliert den Ermittlern zu ihrer
zügigen und effektiven Ermittlung. Nun behaupten die beiden
dringend Verdächtigen es nicht gewesen zu sein und der
geltenden Pflicht zur Unschuldsvermutung dürfen auch wir
uns nicht entziehen. Jedoch, man hat DNS-Spuren, man hat Stimmaufzeichnungen
– es dürfte nicht schwerfallen, die Tat eindeutig
zuzuordnen.
Gehen wir jedoch vermutend davon aus, man habe die beiden Richtigen
ergriffen, was wir natürlich erst werden behupten können,
wenn ein Richter sein Urteil gesprochen hat.
Um genau dieses Urteil geht es uns. Wir beharren auf unserer
Ansicht, daß für die beiden Strolche ein Leben in
Freiheit und Wohlstand definitiv vorbei zu sein hat. Keine zweite
Chance mehr!
Die Paragraphen § 125a Abs. 3 StGB (schwerer Landfriedensbruch)
und § 226 StGB (schwere Körperverletzung) bieten jeweils
zehn Jahre Freiheitsentzug an. Macht zusammen 20 Jahre, für
die wir die infame Brut schon mal sicher weggeschlossen hätten.
Und dann gibt es noch das hervorragende Instrument der anschließenden
Sicherungsverwahrung, mit dem man verhindern kann, daß
die Halunken jemals wieder auf freien Fuß gelangen.
Dazu muß man lediglich die besondere und Allgemeingefährlichkeit
des Packs feststellen und Ihnen die entsprechende geistige Insuffizienz
gekoppelt mit der kriminellen Energie nachweisen. Diese Arbeit
haben die beiden Lumpen den Heerscharen von Gutachtern durch
ihre feige und Gott sei Dank gut dokumentierte Tat bereits abgenommen.
Jetzt ist es an den Richtern, der Ungeheuerlichkeit dieses abnormen
Verbrechens in vollem Umfange ihrer Möglichkeiten Rechnung
zu tragen.
Und niemand komme auf die Idee, zu lamentieren, wie teuer eine
solche Haft sei. Man muß dieses Gezücht nicht mit
allen Segnungen der modernen Zivilisation versorgen. Die brauchen
keinen Fernseher in der Zelle und kein Drei-Gänge-Menü.
Die medizinische Versorgung hat der eines armen Kassenpatienten
absolut nachgeordnet zu sein.
Wer sich auf diese Weise gegen unser Gemeinwesen vergangen hat,
dem gegenüber hat die Gesellschaft nur noch eine Verantwortung:
Zusehen, daß er nie wieder auch nur den geringsten Schaden
verursacht.
Wenn sie denn endlich aufgehört haben, der Gesellschaft
mit ihrer Existenz zur Last zu fallen, dann stelle man die Leichen
den Studenten der Medizin zu anatomischen Präparierübungen
zur Verfügung, auf daß diese elenden Gestalten wenigstens
nach ihrem Tode der Allgemeinheit zu etwas nützlich sind.
Wer sich für eine mildere Belangung der Täter ausspricht,
bedenke, ob er dann nicht weiteren Verbrechen Vorschub leistet,
quasi Einladungskarten ausstellt.
Wir mahnen noch einmal nachdrücklich die enorme Verantwortung
der deutschen Justiz an: Die Verbrecher haben nicht nur Herrn
Ingenieur M. lebensgefährlich verletzt und seine Familie
hart getroffen, sie haben darüber hinaus unser Preußen,
unsere Wirtschaft, unser Gemeinschaftsgefühl auf eine harte
Probe gestellt. Für jeden einzelnen Verlust eines Arbeitsplatzes,
der aus dem Rückzug von Investoren oder Kongressen resultiert,
sollen uns die beiden schwachsinnigen Strolche voll responsibel
sein.
Die Zeit des ewigen „Nachdenkens“ sei vorbei. Jetzt
muß gehandelt werden!
Ohne Gnade! Ohne Pardon!