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Zur Verhaftung der mutmaßlichen Verbrecher im Fall Ing. M.


B. St. Fjøllfross
Am 21. April 2006 lief die Meldung über die Ticker, daß die mutmaßlichen Verbrecher, die Herrn Ingenieur Mulugeta aus Potsdam am Ostersonntag dieses Jahres aus rassistischen Gründen und fehlgeleitet von ihrem unendlichen Schwachsinn, angriffen und lebensgefährlich verletzten, gefaßt seien.
Der Preußische Landbote gratuliert den Ermittlern zu ihrer zügigen und effektiven Ermittlung. Nun behaupten die beiden dringend Verdächtigen es nicht gewesen zu sein und der geltenden Pflicht zur Unschuldsvermutung dürfen auch wir uns nicht entziehen. Jedoch, man hat DNS-Spuren, man hat Stimmaufzeichnungen – es dürfte nicht schwerfallen, die Tat eindeutig zuzuordnen.
Gehen wir jedoch vermutend davon aus, man habe die beiden Richtigen ergriffen, was wir natürlich erst werden behupten können, wenn ein Richter sein Urteil gesprochen hat.
Um genau dieses Urteil geht es uns. Wir beharren auf unserer Ansicht, daß für die beiden Strolche ein Leben in Freiheit und Wohlstand definitiv vorbei zu sein hat. Keine zweite Chance mehr!
Die Paragraphen § 125a Abs. 3 StGB (schwerer Landfriedensbruch) und § 226 StGB (schwere Körperverletzung) bieten jeweils zehn Jahre Freiheitsentzug an. Macht zusammen 20 Jahre, für die wir die infame Brut schon mal sicher weggeschlossen hätten. Und dann gibt es noch das hervorragende Instrument der anschließenden Sicherungsverwahrung, mit dem man verhindern kann, daß die Halunken jemals wieder auf freien Fuß gelangen.
Dazu muß man lediglich die besondere und Allgemeingefährlichkeit des Packs feststellen und Ihnen die entsprechende geistige Insuffizienz gekoppelt mit der kriminellen Energie nachweisen. Diese Arbeit haben die beiden Lumpen den Heerscharen von Gutachtern durch ihre feige und Gott sei Dank gut dokumentierte Tat bereits abgenommen.
Jetzt ist es an den Richtern, der Ungeheuerlichkeit dieses abnormen Verbrechens in vollem Umfange ihrer Möglichkeiten Rechnung zu tragen.
Und niemand komme auf die Idee, zu lamentieren, wie teuer eine solche Haft sei. Man muß dieses Gezücht nicht mit allen Segnungen der modernen Zivilisation versorgen. Die brauchen keinen Fernseher in der Zelle und kein Drei-Gänge-Menü. Die medizinische Versorgung hat der eines armen Kassenpatienten absolut nachgeordnet zu sein.
Wer sich auf diese Weise gegen unser Gemeinwesen vergangen hat, dem gegenüber hat die Gesellschaft nur noch eine Verantwortung: Zusehen, daß er nie wieder auch nur den geringsten Schaden verursacht.
Wenn sie denn endlich aufgehört haben, der Gesellschaft mit ihrer Existenz zur Last zu fallen, dann stelle man die Leichen den Studenten der Medizin zu anatomischen Präparierübungen zur Verfügung, auf daß diese elenden Gestalten wenigstens nach ihrem Tode der Allgemeinheit zu etwas nützlich sind.
Wer sich für eine mildere Belangung der Täter ausspricht, bedenke, ob er dann nicht weiteren Verbrechen Vorschub leistet, quasi Einladungskarten ausstellt.
Wir mahnen noch einmal nachdrücklich die enorme Verantwortung der deutschen Justiz an: Die Verbrecher haben nicht nur Herrn Ingenieur M. lebensgefährlich verletzt und seine Familie hart getroffen, sie haben darüber hinaus unser Preußen, unsere Wirtschaft, unser Gemeinschaftsgefühl auf eine harte Probe gestellt. Für jeden einzelnen Verlust eines Arbeitsplatzes, der aus dem Rückzug von Investoren oder Kongressen resultiert, sollen uns die beiden schwachsinnigen Strolche voll responsibel sein.
Die Zeit des ewigen „Nachdenkens“ sei vorbei. Jetzt muß gehandelt werden!
Ohne Gnade! Ohne Pardon!

8. Volumen
© B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2006