Ordnungsamt dreht frei
Kölner Stadtbeamte offensichtlich nicht
mehr zurechnungsfähig
Don M. Barbagrigia
Im Kölner Ordnungsamt scheint das Creutzfeldt-Jakob-Syndrom zu
grassieren. Anders ist die neueste Posse nicht zu erklären. Da
hören wir von einem alten Mann, der ab und an einen beinahe ebenso
alten Trecker über eine Kuhbläke in Westdeutschland schaukelt.
Maximal 25 km/h tuckert das alte Gefährt noch. Aber der Rentner
bekommt vom Ordnungsamt Köln einen Bußgeldbescheid, weil
er mit seinem Gefährt geblitzt wurde und somit als erwiesen gilt,
dass der Alte mit satten 70 Sachen auf der Uhr über eine Kölner
Tangente geschrotet ist, wo wohl nur 60 erlaubt waren. Der Alte widerspricht,
beweist, dass sein Trecker das nicht gewesen ist, weil der zu diesem
Zeit im Dorfe stand; dass der zweitens nicht so schnell fahren kann
und überhaupt – er, der Beschuldigte, war noch nie mit seinem
Trecker in Köln. Darüber hinaus möchte der Mann das Foto
einsehen. Das Ordnungsamt sagt: „Das können Sie vergessen“
und fertig ist die Laube. Die Stadtbediensteten nehmen also den Widerspruch
zur Kenntnis, geben zu, dass das Nummernschild nicht recht lesbar ist
und – leiten gegen den armen Alten ein Bußgeldverfahren
ein.
So! Lassen Sie das mal sacken! Und jetzt Hand aufs Herz: Abgesehen davon,
dass dieser Vorgang ein bezeichnendes Streiflicht auf den Wert des ach
so demokratischen Widerspruchsrechtes wirft, sind Sie nicht auch der
Meinung, dass diese und wahrscheinlich nicht nur diese Beamten völlig
wahnsinnig geworden sind? Und wenn das nicht, dann sind sie doch zumindest
erbärmliche Jobabspuler, die ihr Hirn ganz offensichtlich tagtäglich
im Moment des Betretens ihres Dienstgebäudes beim Pförtner
abgeben. Benutzt haben sie es erwiesenermaßen nicht! Jetzt rollt
auf den deutschen Steuerzahler, jawohl, auf den deutschen Steuerzahler
ein Bußgeldverfahren zu, dass der deutsche Michel todsicher verlieren
muss, zumindest, wenn der Verkehrsrichter noch alle Nadeln an der Tanne
hat. Denn diese Brüder haben die Frechheit, den Namen ihres Ernährers,
des deutschen Volkes, perfide zu missbrauchen, wenn sie den Klageweg
beschreiten. Dieses Verfahren ist darüber hinaus teuer und geht
zwangsläufig zu Lasten der Staatskasse. Wer haftet dafür?
Die prunzdämlichen Beamten? Ja, das hätten Sie wohl gerne.
Aber sachte: Sie leben in Deutschland, schon vergessen? Da nimmt sich
die deutsche Beamtenschaft trotz aller Gleichheitsgeboterei des Grundgesetzes
ein Recht heraus, dass sonst niemand im Staate hat, nicht mal ein Abgeordneter
des Bundestages. Baut der Mist, erkennt ihm das Parlament die Immunität
ab und zack, zack – steht er für seine Kapriolen gerade.
Nicht so der Deutsche Beamte. Seine hemmungslose Blödheit kann
den Aerar ruinieren oder die privaten Portfolios – egal, er haftet
einen Scheißdreck! Er hat seine Haftung gesetzlich schützen
lassen. Wenn schon jemand für den Bockmist aufkommen muss, dann
doch wohl nach alter Väter Brauch der Dienstherr des Beamten, der
Staat, also die Staatskasse, also der Steuerzahler.
Warum ist es in diesem Lande nicht möglich, auch denen Beamten
bei ihrer Tätigkeit eine Sorgfaltspflicht aufzuerlegen, die diese
Leute gegen ihren Dienstherren auch in private Haftung nimmt? Jeder
Arbeitnehmer, der seinem Ausbeuter einen Schaden zufügt, bekommt
diesen, zumindest anteilsmäßig vom Lohn abgezogen. Und das
deutsche Recht spricht dazu: Amen! Nur diese Kaste nicht. Sind das Herrenmenschen,
Brahmanen, Unfehlbare, Halbgötter? Deutschland, bleiche Mutter,
bist denn Du schon so senilkonfus, dass du seit Jahrhunderten diesen
Schindluder ungestraft mit deinen Landeskindern treiben lässt?
Das muss auf die Wahlkampfagenda der demokratischen Parteien! Nicht
erst warten, bis Herr Sarrazin das Thema erst wieder in der ihm eigenen
Art aufs Tableau bringt. Was fürchtet der Dienstherr, der Bund,
die Länder und die Kommunen? Dass das Beamtenvolk bockig wird und
schmollt und am Ende gar nichts mehr tut. Der Preußische Landbote
nennt sich Zentralorgan für Polemik im Kampf gegen die Mikrobe
der Menschlichen Dummheit. An dieser Stelle sei uns also ein wenig Polemik
gestattet, auch wenn wir wissen, dass sie über das Ziel hinaus
schießt. Die Sache fuchst uns, dass uns der weiße Dampf
aus den Ohren quillt: Wenn der gemeine deutsche Beamte aufgrund dieses
längst überfälligen Paradigmenwechsels den Bleistift
niederlegt, so würde das wohl kaum auffallen, es sein denn, dass
die Schadensziffern etwas zurückgehen, wenn er nur konsequent bleibt.
Die Situation brüllt regelrecht nach der Abschaffung des Berufsbeamtentums
mit alle seinen Privilegien und Pensionen, mit seiner Quasi-Unkündbarkeit
und dem nicht unbegründeten Gefühl, auf einem ganz, ganz hohen
Kackstühlchen zu sitzen, das sie weit, weit über das unmündige
Volk erhebt. Fangt mit den Kölnern an! Statuiert endlich einmal
ein Exempel! Setzt ein Fanal! Die Bande will ein Verfahren? Soll sie
bekommen! Und im Falle sie verlieren den Wahnsinn, sollen zwei Leute
zahlen – mit Haus und Hof: Der Beamte, der im Zustand geistiger
Verwirrung den Widerspruch mit einer Verfahrenseinleitung beantwortet
hat und sein Abteilungsleiter, der ihm das durchgehen ließ. Stellt
sie an den Pranger, denn wer so agiert, hat den Schritt vom Staatsdiener
zum Staatsfeind getan! Wollen doch mal sehen, ob wir die Burschen nicht
zur Räson kriegen!
Und durch alle deutschen Gaue wird plötzlich ein jämmerlich
Gepfeife und Gequieke gehen... Ein untrügliches Zeichen, dass die
Schreibtischtäter, die so großzügig mit dem Besitze
anderer umgehen, obwohl sie deren Geld schon verfressen, versaufen und
verbraten, aufgewacht sind. El sueño de la razon nace monsteros,
haben wir Goya schon oft zitiert. Die Vernunft dieser Beamten schläft
noch tiefer als ihre Besitzer. Die Monster aber haben wir uns erschaffen.
Als mündige Bürger sollten wir sie daher auch wieder abzuschaffen
in der Lage sein.