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Ordnungsamt dreht frei
Kölner Stadtbeamte offensichtlich nicht mehr zurechnungsfähig

Don M. Barbagrigia
Im Kölner Ordnungsamt scheint das Creutzfeldt-Jakob-Syndrom zu grassieren. Anders ist die neueste Posse nicht zu erklären. Da hören wir von einem alten Mann, der ab und an einen beinahe ebenso alten Trecker über eine Kuhbläke in Westdeutschland schaukelt. Maximal 25 km/h tuckert das alte Gefährt noch. Aber der Rentner bekommt vom Ordnungsamt Köln einen Bußgeldbescheid, weil er mit seinem Gefährt geblitzt wurde und somit als erwiesen gilt, dass der Alte mit satten 70 Sachen auf der Uhr über eine Kölner Tangente geschrotet ist, wo wohl nur 60 erlaubt waren. Der Alte widerspricht, beweist, dass sein Trecker das nicht gewesen ist, weil der zu diesem Zeit im Dorfe stand; dass der zweitens nicht so schnell fahren kann und überhaupt – er, der Beschuldigte, war noch nie mit seinem Trecker in Köln. Darüber hinaus möchte der Mann das Foto einsehen. Das Ordnungsamt sagt: „Das können Sie vergessen“ und fertig ist die Laube. Die Stadtbediensteten nehmen also den Widerspruch zur Kenntnis, geben zu, dass das Nummernschild nicht recht lesbar ist und – leiten gegen den armen Alten ein Bußgeldverfahren ein.
So! Lassen Sie das mal sacken! Und jetzt Hand aufs Herz: Abgesehen davon, dass dieser Vorgang ein bezeichnendes Streiflicht auf den Wert des ach so demokratischen Widerspruchsrechtes wirft, sind Sie nicht auch der Meinung, dass diese und wahrscheinlich nicht nur diese Beamten völlig wahnsinnig geworden sind? Und wenn das nicht, dann sind sie doch zumindest erbärmliche Jobabspuler, die ihr Hirn ganz offensichtlich tagtäglich im Moment des Betretens ihres Dienstgebäudes beim Pförtner abgeben. Benutzt haben sie es erwiesenermaßen nicht! Jetzt rollt auf den deutschen Steuerzahler, jawohl, auf den deutschen Steuerzahler ein Bußgeldverfahren zu, dass der deutsche Michel todsicher verlieren muss, zumindest, wenn der Verkehrsrichter noch alle Nadeln an der Tanne hat. Denn diese Brüder haben die Frechheit, den Namen ihres Ernährers, des deutschen Volkes, perfide zu missbrauchen, wenn sie den Klageweg beschreiten. Dieses Verfahren ist darüber hinaus teuer und geht zwangsläufig zu Lasten der Staatskasse. Wer haftet dafür? Die prunzdämlichen Beamten? Ja, das hätten Sie wohl gerne. Aber sachte: Sie leben in Deutschland, schon vergessen? Da nimmt sich die deutsche Beamtenschaft trotz aller Gleichheitsgeboterei des Grundgesetzes ein Recht heraus, dass sonst niemand im Staate hat, nicht mal ein Abgeordneter des Bundestages. Baut der Mist, erkennt ihm das Parlament die Immunität ab und zack, zack – steht er für seine Kapriolen gerade. Nicht so der Deutsche Beamte. Seine hemmungslose Blödheit kann den Aerar ruinieren oder die privaten Portfolios – egal, er haftet einen Scheißdreck! Er hat seine Haftung gesetzlich schützen lassen. Wenn schon jemand für den Bockmist aufkommen muss, dann doch wohl nach alter Väter Brauch der Dienstherr des Beamten, der Staat, also die Staatskasse, also der Steuerzahler.
Warum ist es in diesem Lande nicht möglich, auch denen Beamten bei ihrer Tätigkeit eine Sorgfaltspflicht aufzuerlegen, die diese Leute gegen ihren Dienstherren auch in private Haftung nimmt? Jeder Arbeitnehmer, der seinem Ausbeuter einen Schaden zufügt, bekommt diesen, zumindest anteilsmäßig vom Lohn abgezogen. Und das deutsche Recht spricht dazu: Amen! Nur diese Kaste nicht. Sind das Herrenmenschen, Brahmanen, Unfehlbare, Halbgötter? Deutschland, bleiche Mutter, bist denn Du schon so senilkonfus, dass du seit Jahrhunderten diesen Schindluder ungestraft mit deinen Landeskindern treiben lässt?
Das muss auf die Wahlkampfagenda der demokratischen Parteien! Nicht erst warten, bis Herr Sarrazin das Thema erst wieder in der ihm eigenen Art aufs Tableau bringt. Was fürchtet der Dienstherr, der Bund, die Länder und die Kommunen? Dass das Beamtenvolk bockig wird und schmollt und am Ende gar nichts mehr tut. Der Preußische Landbote nennt sich Zentralorgan für Polemik im Kampf gegen die Mikrobe der Menschlichen Dummheit. An dieser Stelle sei uns also ein wenig Polemik gestattet, auch wenn wir wissen, dass sie über das Ziel hinaus schießt. Die Sache fuchst uns, dass uns der weiße Dampf aus den Ohren quillt: Wenn der gemeine deutsche Beamte aufgrund dieses längst überfälligen Paradigmenwechsels den Bleistift niederlegt, so würde das wohl kaum auffallen, es sein denn, dass die Schadensziffern etwas zurückgehen, wenn er nur konsequent bleibt. Die Situation brüllt regelrecht nach der Abschaffung des Berufsbeamtentums mit alle seinen Privilegien und Pensionen, mit seiner Quasi-Unkündbarkeit und dem nicht unbegründeten Gefühl, auf einem ganz, ganz hohen Kackstühlchen zu sitzen, das sie weit, weit über das unmündige Volk erhebt. Fangt mit den Kölnern an! Statuiert endlich einmal ein Exempel! Setzt ein Fanal! Die Bande will ein Verfahren? Soll sie bekommen! Und im Falle sie verlieren den Wahnsinn, sollen zwei Leute zahlen – mit Haus und Hof: Der Beamte, der im Zustand geistiger Verwirrung den Widerspruch mit einer Verfahrenseinleitung beantwortet hat und sein Abteilungsleiter, der ihm das durchgehen ließ. Stellt sie an den Pranger, denn wer so agiert, hat den Schritt vom Staatsdiener zum Staatsfeind getan! Wollen doch mal sehen, ob wir die Burschen nicht zur Räson kriegen!
Und durch alle deutschen Gaue wird plötzlich ein jämmerlich Gepfeife und Gequieke gehen... Ein untrügliches Zeichen, dass die Schreibtischtäter, die so großzügig mit dem Besitze anderer umgehen, obwohl sie deren Geld schon verfressen, versaufen und verbraten, aufgewacht sind. El sueño de la razon nace monsteros, haben wir Goya schon oft zitiert. Die Vernunft dieser Beamten schläft noch tiefer als ihre Besitzer. Die Monster aber haben wir uns erschaffen. Als mündige Bürger sollten wir sie daher auch wieder abzuschaffen in der Lage sein.

17. Volumen
© B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2009
06.09.2010