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500 Jahre Judenmord von Berlin

B. St. Fjoellfross
Der 12. Av 5270, die “Christen” schrieben dieses Datum den 19. Juli 1510, war für die Juden der Mark und Berlin ein schwarzer Tag. Der „christliche“ Kesselflicker Paul Fromm aus Bernau soll in dem Dorfe Knoblauch bei Ketzin an der Havel eine Monstranz geschändet und darin enthaltene Hostien gestohlen haben um sie angeblich einem Spandauer Juden zu verscherbeln. Was der Jude damit anfing, berichten die Prozessakten ebenfalls: Für ihre finsteren Rituale benötigten die gottesmörderischen und verderbten Jüden die Hostie. Denn kurioserweise glaubten sie ja den christlichen Hokuspokus um die Transsubstantion, der Backwaren in den Leib des Herren und gewöhnlichen Wein in dessen Blut verwandelte, um sodann den Weg in die Mägen der Gläubigen zu finden. Nein, nicht doch, so dämlich war kein Jude, diesem Blödsinn ernsthaft zu folgen, aber die Christen waren so hirnschellig anzunehmen, dass die Juden keinen anderen Grund als reine Bosheit hätten, sich dem Rest des christlich-theologischen Unfugs zu verweigern. Aber ausgerechnet diesem Mumpitz um die Hostien sollen sie aufgesessen sein. Mit furchtbaren, mit grausam tödlichen Konsequenzen für sie.
Ach, hol's der Teufel – dieses von Gott verfluchte Pack, das sich selbst nach dem Christus benennt, widert uns an: Es hat seinen Heiland tausend und tausend mal mehr ans Kreuz geschlagen als die angeblichen Gottesmörder, aus deren Volk der Rebbe ja stammte. Die Juden sollen den „Leib Christi“ zerhauen und zerschnitten haben, um den Gekreuzigten wieder und wieder zu töten. Nichts dergleichen taten sie je. Die Wahrheit hinter diesem verbrecherischen brandenburgischen Justizmord ist so banal: Es war die fanatische Dummheit der „Christen“ und es war ihre Möglichkeit, ihrer Verschuldung bei denen Jüden mit einem Schlage ledig zu werden. Mögen ihre verdammten Mörderseelen für diese Barbarei für alle Zeiten im Höllenfeuer brennen, in dem Feuer, das am 12. Av 5270 hinter dem Berliner Königstor bei der ehemaligen Landwehrstraße, heute Moll- Ecke Berolinastraße fünfzig unschuldige Juden qualvoll verbrannte. Dieses Autodafé gehört zu den ewigen Kainsmalen der Hauptstadt des Deutschen Reiches, wie das Gleis 17 im Grunewald oder der Güterbahnhof Moabit. Verflucht auch sei Kurfürst Joachim I. „Nestor“, der an diesem Mord und der darauffolgenden „Ausweisung“ der Juden aus der Mark federführende Verantwortung trug. Dieser Kurfürst ist ausgeschlossen aus der Liste unserer Landesväter für alle Zeiten. Er ist ein billiger und ehrloser Henker, sonst gar nichts.
Auch die Stadt Brandenburg an der Havel trägt schwer an der Schuld und besagtes Kainsmal in den Mauern ihrer Altstadt: Die Kapellengasse, den meisten Brandenburgern heutigen Tages unbewusst, erinnert an eine Kapelle, die heutigen Tages, der EWIGE sei gelobt, spur- und ersatzlos verschwunden ist. Sie musste von den Brandenburger Juden auf dem Grundstück eines ihrer Leidensgenossen errichtet werden, der dem Berliner Scheiterhaufen ebenfalls zum Opfer fiel. Könnte der Preußische Landbote so viel Einfluss geltend machen, so hieße diese Gasse seit dem 8. Av 5770, dem 19. Juli 2010, Mosche-Dajan-Straße, den Schweinehunden von damals und heute zu Trotz und Warnung. Und das sagen wir, die wir es generell ablehnen, Straßen und Plätze nach Persönlichkeiten zu benennen, deren Beurteilung dem Wandel der Zeiten unterliegt. In diesem Falle erscheint eine Abkehr von diesem Dogma gerechtfertigt. Für die Seelen der Opfer betet der Landbote den Kaddisch. Der Gott aber, an den dieser Kaddisch adressiert ist, möge sich vor seinen Kindern verantworten, die er so ehr- und treulos verraten hat. Am 12. Av 5270 hörte er definitiv auf, Recht zu behalten. Endgültig löste sich seine Autorität in Auschwitz im Rauch der Krematorien auf. Beim Jom-Kippur-Krieg 1973 haben die Juden bewiesen, dass es auch und besser ohne diesen Gott geht. Wenn sich die Juden auf die eigene Kraft besinnen, statt auf diesen Gott zu hoffen, dann besteigen ihre Henker den Scheiterhaufen, dann hängen die Eichmanns aller Jahrhunderte am Galgen und nicht die armen Teufel aus dem Stetl. Dann endlich ist die Welt akzeptabel.

17. Volumen
© B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2009
22.07.2010 - 11. Av 5770