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Cave Trumpem!
Die Geister, die ich rief …

Kotofeij K. Bajun
"Ist denn Donald Trump wirklich so brandgefährlich?" Manche kluge Menschen, die noch vor Kurzem angesichts der verheerenden Wahl in den Vereinigten Staaten von Amerika leichenblass wurden, beschwichtigen nun angesichts der ersten moderateren Töne, welche der Tribun von eigenen Gnaden nunmehr, da alles vorbei ist, anschlägt: „Bajun, was reden Sie? Waren nicht Sie derjenige, der fortwährend postulierte, ins Oval Office könne man mittlerweile einen dressierten Affen setzen, alldieweil die Politik von der Wall Street und der Federal Reserve gesteuert würde? Und nun zweifeln Sie an deren Macht, den Irren zu bändigen?“

Das ist wohl wahr. Nur sollte man eines nicht vergessen: Deutschland im Januar 1933! Auch hier tönten viele Stimmen: „Lasst den irren Brüllhals mal machen! Wenn der erst mit den Erfordernissen der Realpolitik befasst ist, dann hat er sich in zwölf Wochen abgewirtschaftet ...“

Das stimmte teilweise sogar. Nur dass es statt der prognostizierten zwölf Wochen zwölf Jahre waren und hinterher nicht nur Hitler und seine Führungsclique, sondern gleich die ganze deutsche Nation und das Deutsche Reich „abgewirtschaftet“ waren!

Fritz Thyssen stand Pate für all diese Kristallkugelleser mit beschränkter Haftung. Na gut, im Falle Thyssen bezog sich das Adjektiv „beschränkt“ auf dessen Bewegungsfreiheit ab 1940 und in Haftung wurde der Großindustrielle dann von der Gestapo genommen – als sie ihn ins KZ Dachau einwiesen.

Also – man täusche sich nicht, welche eigendynamische Fahrt die Ereignisse aufnehmen können, wenn ein überfordertes doofes Wahlvolk die Vorzüge der Demokratie missbraucht, um mit der Wahl eines Irren diesen an die Schaltstellen der Macht zu lancieren!

Sultan Erdogan, Landeshauptmann Haider, Victor Orban, Beata Szydło, der Brexit und jetzt Donald Trump sind die apokalyptischen Vorreiter. Mit ihnen hat das Wahlvolk böse Geister aus der Flasche gelassen, die wieder einzukorken möglicherweise wiederum Hekatomben von Blut kosten wird.

25. Volumen
© B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2009
12.11.2016