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Frau General, wohin marschieren wir?

B. St. Fjøllfross
Es klingt noch furchtbar in unseren Ohren, wie der unselige Reichspropagandaminister und Gauleiter von Berlin, Dr. Goebbels, nach der Machtergreifung der N.S.D.A.P. höhnisch verkündete, der Rechtsstaat „Weimarer Republik“ habe den Nationalsozialisten erst die Mittel zu seiner eigenen Beseitigung an die Hand gegeben.
Der Mann hatte auf teuflische Art und Weise recht!
Nun stellt ein einfacher preußischer Soldat, welcher einer Rede von Frau Generalbundesanwältin Monika Harms aufmerksam zuhört, fest, daß Deutschland sich zweiundsechzig Jahre nach Kriegsende wiederum in einem Zweifrontenkrieg befindet. Die Aussicht ihn zu gewinnen ist verhalten zu beurteilen. Diesmal geht es gegen einen inneren und einen äußeren Feind.
Der innere Feind, das sind die Radikalen, vornehmlich die oftmals anencephalen Anbeter des Dritten Reiches. Der äußere Feind, das ist das international organisierte Netz des islamisch verbrämten Terrorismus.
Zu der Frage, wie sich die Organe, die sich mit dem Schutz des Vaterlandes befassen, dieser letzteren Herausforderung zu stellen gedenken, nahm Frau Generalbundesanwältin Harms am Dienstag, dem 06. März 2007 im Saal des Oberlandesgerichtes Brandenburg an der Havel vor der Juristischen Gesellschaft e. V. Stellung.
Frau Harms hielt einen durchaus interessanten Vortrag über etwa anderthalb Stunden.
Mich erinnerte die Rede der hochgebildeten, eloquenten und sehr resolut wirkenden Dame an einen Lagebericht, dessen Fazit in etwa lauten mochte: „Durchhalten, Kameraden! Die Situation ist ernst aber nicht hoffnungslos. Und übrigens: Kapitulation kommt nicht in Frage!“
Kommt sie auch nicht. Doch die Front rückt unaufhaltsam näher.
Es ist eine erbarmungslose Front. Jeder, der die geopolitische Entwicklung aufmerksam verfolgt, wird die fürchterlichen Anschläge von New York, Madrid und London vergegenwärtigen. Unvergessen sind die Kofferbomben in deutschen Regionalexpreß-Zügen im letzten Jahre, die eines winzigen Dilettantismus’ beim Zusammenbau wegen nicht explodierten und damit die Heimat an einer nationalen Katastrophe vorbeischlittern ließen.
Der Feind arbeitet nach den Methoden der Diversanten. Kleine unauffällige, schwer zu ermittelnde Einheiten, die sich manchmal sogar spontan formieren, schaffen eine Bedrohungslage, der wir beinahe hilflos gegenüberstehen. Hier rollen keine Panzer, Lenkraketen sind hier völlig witzlos. Statt dessen sagen lose gruppierte Einzelkämpfer unserem Gemeinwesen den Kampf an, die unsere Werte und unser Rechtssystem verachten, es gleichwohl aber vor ihren Karren spannen, sobald sie doch einmal überrascht und gefaßt werden.
Frau Generalbundesanwältin entwickelte vor dem gebannt lauschenden Auditorium die Ansätze, mit denen die Bundesregierung dagegen halten will. Sollen diese Ansätze aber auf dem Fundament des Rechtsstaates verbleiben, so werden die angedachten Maßnahen aberwitzig teuer, ja nachgerade unbezahlbar – die Personaldecke bleibt dünn, die Jurisdiktion entscheidet aus rechtlichen Erwägungen oft gegen effektive Ermittlungsmaßnahmen und die Instanzen hauen sich noch viel häufiger gegenseitig die Beine weg. Die Fanatiker mögen sich kribbelig lachen.
Die von der Frau Generalbundesanwältin zitierte Verfahrensposse gegen den Terrorismus- Verdächtigen Mounir al Motassadeq machte deutlich, daß die blinde Dame Justitia mittlerweile in Ermangelung jeglichen Augenkontaktes mit den Erfordernissen der Realität hauptsächlich damit beschäftigt ist, Fallen zu legen, in die jeweils nur eine Beute hineinstolpert, nämlich – sie selbst. Die irrsinnigen Bomber raufen sich die Bärte vor Vergnügen.
Die Frau Bundesanwältin erwähnte in ihrem Vortrag, daß die Justiz mit ihrer Arbeit verpflichtet sei, stets und ständig das Vertrauen des Bürgers in den Rechtsstaat sicherzustellen. Diese Forderung resultiert aus der klugen Überlegung, daß sich eine Justiz, die der Basis durch den Bürger verlustig geht, die sich statt dessen zu einer elitären Paragraphenausdeutungs- und -kommentierungsgesellschaft entwickelt, auf Dauer gesehen nicht wird behaupten können. Das geflügelte Wort: „Recht und Gerechtigkeit sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe“ sind der Schierlingsbecher jedes demokratischen Gemeinwesens.
An diesem Punkt nun setzt der Balanceakt für die Justiz und das rechtsstaatliche Gemeinwesen an: Gibt man rechtsstaatliche Grundwerte zugunsten einer effektiven Abwehr auf, kann niemand sagen, wann die Grenze zum Willkürapparat überschritten wird und sich die Demokratie auf diese Art ihr Grab schaufelt. Hält man dagegen über Gebühr an diesen Prämissen fest, so wird es den Feinden der Demokratie über kurz oder lang ein Leichtes sein, das Gemeinwesen bis zu seinem Zusammenbruch zu zersetzen. Die Strategie ist dieselbe wie bei den Mikroben, die das gesunde Zellgewebe zwingen, bis zur eigenen völligen Destruktion für die Eindringlinge tätig zu werden. Das triste Exempel um das im Falle Motassadeq komplett ausgespielte OLG Hamburg mag diesen Sachverhalt hinreichen illustrieren.
Haben wir wirklich nur noch die Wahl zwischen Scylla und Charybdis?
Glauben Sie uns, wir werden die weitere Entwicklung mit brennendem Interesse verfolgen; mit dem Interesse des Ertrinkenden nämlich, der die wahnwitzige Hoffnung hegt, ihm mögen im letzten Moment noch Kiemen wachsen.
Wir wissen, daß uns der Feind um Größenordnungen voraus ist, und die Maschinerie unserer Strafverfolgung von Tag zu Tag schwerfälliger wird. Und so blieb mir am Ende des Vortrages nur noch, das gereichte Sektglas müde zu erheben und zu murmeln: „Heiliger Cocceji, hilf uns armen Deutschen. Es sieht düster aus in den Ländern, denen Du einst Deine Reformen beschertest. Wir wollen unsere Demokratie behalten und weder schnauz- noch vollbärtigen Irren gestatten, Frauen wie unsere Generalbundesanwältin an den Herd und unter die Burka zu zwingen!“

9. Volumen
© B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2007