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Todesstrafe

 
Don M. Barbagrigia. Havelsee. In letzter Zeit mehren sich wieder die Rufe nach der Todesstrafe, gleichwohl deren Praxis genugsam bewies, dass sie zur Abschreckung überhaupt nichts taugt. Doch das ist nun einmal so: Werden die Ressourcen knapp, spült das regelmäßig die Radikalinskis aller Couleur wieder an die Oberfläche und sie beginnen sich lautstark zu artikulieren.

Es ist in diesem Zusammenhang bemerkenswert, dass die Befürworter der Exekutionen selten zu den hellsten Kerzen auf der Torte gehören, deren Urteilsvermögen auch kaum über die eigene Nasenspitze hinausreicht.

Von historischer Bildung wollen wir hier gar nicht erst anfangen. Doch tun wir ihnen ihren Willen: Führen wir die Todesstrafe getrost wieder ein! Für die Mörder, für die Päderasten, für die Hochverräter ...

Doch knüpfen wir eine unverhandelbare Bedingung an diese Maßnahme:

Sollte sich nach etlicher Zeit herausstellen, dass der oder die Verurteilte unschuldig waren – und dergleichen Fälle sind ja nun weiß Gott nicht selten – dann sollen nunmehr auch diejenigen mit der Todesstrafe gnadenlos bedacht werden, welche an dem Urteil beteiligt waren: Ermittler, Richter, Staatsanwälte, Geschworene, Schöffen, Zeugen … ALLE!

Die Beweise gegen die zu Unrecht Hingerichteten waren erwiesenermaßen falsch – da der Delinquent nun aber jetzt tot ist, liegen die Beweise für den Mord an ihm oder ihr unabweisbar auf dem Tisch. Da gibt es dann auch kein Pardon mehr. Sitzen sie oder er noch in der Todeszelle und werden aufgrund der neuen Erkenntnisse aus dieser entlassen, so wird gegen die Verursacher nicht nur wegen Freiheitsberaubung erkannt, sondern darüber hinaus auf gemeinschaftliche Verabredung zum Mord, versuchten Mord und damit zu einer Verschwörung. Keine Haftstrafe unter 25 Jahre – voll zu verbüßen, ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung.

Nur Haftentschädigung? Nein – Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Das würde vielleicht kurzfristig zu einer Destabilisierung der Gesellschaft führen, weil man begänne die Verbrecher mit der Pinzette anzufassen. Möglich. Kein mit der Strafjustiz Befasster wäre sich seiner Sache mehr allzu sicher. Dann aber hätten die Meisten gelernt, mit solchen Schnellschüssen wie dem Ruf nach der Todesstrafe wieder vorsichtiger umzugehen. Wollen wir doch mal sehen, wie schnell sich die Haltung zur Todesstrafe selbst beim grenzdebilen Prekariat ändert, was seit der Antike so sensationsgeil und lüstern dabei zusieht, wie einem anderen das Leben genommen wird.

Wie sich das ekelhafte Pack am Leiden des Anderes weidet, wie sie lustvoll stöhnen, wenn es den Anderen erwischt – bis sich das Schicksal gegen sie selbst wendet. Dann hebt das Zeter und Mordio an. Dann sind sie alle unschuldig oder betteln um Gnade und Erbarmen. Dann soll das alles nicht mehr gelten, was sie vorher so lauthals schrien, zumal, wenn sie dann wirklich unschuldig sein sollten. Es mag einige wenige Ausnahmen geben. Bei Höß oder Eichmann halten wir das Maul. Alles richtig gemacht. Diese Verurteilungen aber basieren auf einer Evidenz von einhundert Prozent, haben Ewigkeitswert und die zur Disposition stehenden Gräuel übertrafen an Bestialität alles bisher Dagewesene. Doch wie überall gilt auch hier: Ausnahmen bestätigen lediglich die Regel.
33. Volumen

©B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2003

16.05.2026