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Mit der Stechuhr zum Stechschritt
Zum jüngsten Skandalurteil des Bundesarbeitsgerichtes

Don M. Barbagrigia. Potsdam. Herr Richter, was spricht er? 1 ABR 21 / 22 – das spricht er! Unter just dieser Registratur gibt das Bundesarbeitsgericht mehrere Sachen zu erkennen. Zum ersten hält es Vertrauen für gut, Kontrolle aber für besser. Zum Zweiten präferiert es die Abstriche am Dogma des „mündigen Bürgers in einer fortschrittlich-demokratischen Zivilgesellschaft“.

Der allgemeine Trend wandelt sich in Deutschland erkennbar in Richtung Autokratie und Diktatur – und diese fußen nun mal auf steilen Hierarchien und diese wiederum auf Kontrolle der unteren Ebenen. Zum Dritten beweist das Bundesarbeitsgericht, dass ihm die Urteilskraft verloren geht – und das in mehrerlei Hinsicht:

A.) Wer seine Arbeit liebt, der kann es morgens nicht erwarten, zu ihr zu kommen und den muss der Hausmeister des Abends aus dem Büro oder von der Werkbank wegprügeln. Der braucht keine Stechuhr.

B.) Wer seine Arbeit nicht liebt, der kann pünktlich kommen und gehen und darüber hinaus macht er DNV und basta. Was? Sie wissen nicht, was DNV ist? Nich jedient? DNV ist Dienst nach Vorschrift. Das ist die Methode, mit der man jede, aber auch wirklich jede menschliche Organisation zuverlässig ruinieren kann. Das ist die innere Kündigung. Da hilft nur eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsatmosphäre und keine Stechuhr.

C.) Alles redet von Heimarbeit – verzeihen Sie, dieses dinglische Gesülze vom Home Office geht uns in Preußen auf den Senkel – und wo wollen wir da die Stechuhr anbringen? Neben dem Stromzähler? Neben dem Hausbriefkasten? Wie hätten Sie’s denn gern Eure Ehren? Oder wollen wir das wieder über die Datenleitung regeln: Wann logt sich die Kollegin oder der Kollege ein? Orwell winkt schon aus der Ferne.

Ein guter Betrieb sagt seinen Leuten: "Leute, die Arbeit muss geschafft werden. Wie und Wann - Wurscht! Mach mal!"

Womit diese Maßnahme begründet wird? Man will die Arbeitnehmer gegen Ausbeutung und Überstunden schützen. Ach neeee, wie süüüß! Im Ernst? Blödsinn! Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind nicht so dämlich, dass sie nicht sofort Antworten fänden, um das System zu prellen. Es ist nur teuer – sonst gar nichts. Eine kleine Auftragsspritze für die Stechuhrenhersteller von Seiten des BAG (Bundesarbeitsgerichts), das isses.

Also ist wieder ein Stück Freiheit dahin und wieder ein Schritt in Richtung Entmündigung und Gängelung des Arbeitgebers. Jemand, der seine Arbeitskraft als Ware auf dem Markt feilbieten muss, dem unterstellt man also per se ein Gauner zu sein.

Wo führt das hin? Na, wie in der Überschrift schon gesagt: Mit der Stechuhr zum Stechschritt!

27. Volumen
© B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2009
16.09.2022