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Polizei als Gesetzesbrecher

Don M. Barbagrigia
Den 16. Juli 2007, morgens um 7:59 Uhr, fährt ein Mitsubishi von Plaue an der Havel auf der Bundesstraße 1 in die Stadt Brandenburg. Das Ortseingangsschild der Havelmetropole wurde am Falkenbergswerder passiert. Ab dort fährt man „innerorts“. Bei der Quenz-Tankstelle, wenige hundert Meter weiter, verbreitert sich die Bundesstraße 1 zu einer vierspurigen Fahrbahn. Der Fahrer des Mitsubishi* bleibt mit seinem Gefährt gleich auf der linken Spur, weil er hinter der Brücke über den Silokanal auf das ehemalige Stahlwerksgelände abbiegen will. Zudem will er vorausschauend denen aus der Richtung des Pflegerdorfes Kommenden die reibungslose Einordnung auf die Bundesstraße 1 ermöglichen. Warum sollen die auch anhalten und wieder anfahren müssen, wenn man den Verkehr flüssig gestalten kann?
Von hinten jedoch nähert sich rasch ein VW-Passat der Polizei mit dem amtlichen Kennzeichen BRB-3248. Besetzt ist er mit zwei Polizisten. Der Polizeiwagen schert auf die rechte Spur und überholt zügig. Während der Führer des Polizeiwagens zum Mitsubishi herüberschaut und eine fragende Geste von dessen Fahrer durchaus registriert, verliert das Auto der Ordnungsmacht keineswegs an Geschwindigkeit, sondern setzt seine Fahrt ungemindert fort. Kein schlechtes Gewissen bei den Ordnungshütern?
Warum den Polizisten befremdliche Blicke trafen? Auf der gesamten Strecke ist eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gestattet. Die Nadel des japanischen Tachometers ruht genau über der 50.
Und die Polizei rauscht vorbei? Das bedeutet offenkundig, daß die Polizei sich nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit hielt.
Dabei ist es völlig egal, ob das Polizeifahrzeug 55 km/h, 60 km/h oder 65 km/h schnell war. In jedem Falle verhielt sich der uniformierte Fahrer rechtswidrig. Die Polizei, die das Gesetz schützen soll, bricht es ganz ohne Not und mit einem kalten Lächeln.
Nota bene: es war keine Sonderfahrt durch Blaulicht und Martinshorn angezeigt. In diesem Falle hat sich das Polizeifahrzeug allen Gesetzen der StVO unterzuordnen. Die Szene an sich ist ein nicht zu akzeptierender Skandal.
Welcher Teufel reitet die Polizei noch dazu im Dienst vor aller Augen das Gesetz zu brechen; die Vorbildfunktion, auf die sie einst eingeschworen wurde mit Füßen zu treten? Eine solche Verhaltensweise ist nicht nur inakzeptabel – sie ist geradezu ungeheuerlich.
Solche Polizeibeamte diskreditieren ihren Dienstherren Polizei und unterminieren dessen staatliche Autorität. Schlimmer noch: Sie entziehen der Polizei das moralische Recht, weiterhin die Seite des Gesetzes zu vertreten.
Attitüden wie diese wurden uns bisher nur aus sogenannten Bananenrepubliken berichtet. Wenn aber im Bereich des deutschen Gesetzes solche Dinge einreißen, dann ist der Bürger gefordert.
Denn ein solches Verhalten ist eine Verhöhnung des Staatsbürgers, der an der nächsten Ecke von Polizeibeamten kontrolliert und möglicherweise abgestraft wird.
Vielleicht hätten wir den Vorfall verhaltener geschildert. Die Beifahrerin des Mitsubishi jedoch erklärte, schon zweimal einen gleichgearteten Vorfall beobachtet zu haben. Sie brachte der nächsten Polizeidienststelle das Fehlverhalten der auf der Straße Dienst tuenden Kollegen fernmündlich zur Kenntnis. Man sicherte ihr zu, den Dingen nachzugehen.
Tat man das? Es gab keine weitere Reaktion.
Dann werden wir die Latte eben eins höher hängen: ein Durchschlag dieses Beitrages geht ans Brandenburger Innenministerium und die erbetene Antwort wird vom Landboten abgedruckt. Dann heißt es Farbe bekennen, denn der Bürger hat ein Recht auf die Klärung dieser Frage. Sie berührt die fundamentalen Regeln des Zusammenlebens, auf die sich das Volk des Grundgesetzes in wohlbedachter Abgrenzung zu den willkürlichen „Gesetzesvertretern“ der beiden vergangenen deutschen Diktaturen verständigt hat. Gerade in Hinblick auf dieses hochpolitische Moment stehen die Organe der Exekutive bei allen jenen, die eine der beiden oder gar beide Diktaturen erlebt haben, unter scharfer Beobachtung. Dessen sollten sie sich stets bewußt sein.
Als Preußen, die der Toleranz verpflichtet sind, geben wir noch eins drauf: Toleranz in Preußen meint nicht die Toleranz gegenüber Gesetzesverstößen. Wenn man eine Grenze auch nur um einen Millimeter überschreitet – dann hat man sie überschritten. Basta!
Durch das Gesetz fixierte Grenzen sind aus gutem Grunde dazu da, beachtet zu werden. Nichtbeachtung führt zu Anarchie und geht zu Lasten des Nächsten. An diesem Punkte verbietet sich nachgerade jede Toleranz.
Daß uns der Fahrer des Mitsubishi berichtet, er werde bei vorschriftsmäßiger Befahrung nicht nur der innerstädtischen Bundesstraße 1 von ausnahmslos jedem Fahrzeug – egal ob von Männer oder den ach so vorsichtig fahrenden Frauen geführt – überholt, das dazu in der Lage ist, nimmt uns nicht wunder.
Wo die Polizei ein schlechtes Vorbild gibt, muß man sich über eine fehlende Disziplin der Bevölkerung nicht mehr erregen.

*Der Fahrer und die Beifahrerin des Mitsubishi sind der Redaktion bekannt.

10. Volumen
© B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2007