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Brandenburg und die BUGA

B. St. Fjøllfross
Die Zitterpartie ist zu Ende. Im Jahre 2015 wird also die Bundesgartenausstellung nach Brandenburg an der Havel kommen. Nicht nur nach Brandenburg, gewiß. Auch Premnitz, Rathenow, Havelberg und das Ländchen Rhinow sind mit von der Partie. „Dezentralisiert“ nennt man das. Ja, warum nicht…
Für Brandenburg an der Havel ist die Geschichte auf jeden Fall ein immenser Gewinn. Das ist ein Großereignis, wie die Havelmetropole eines bitter und dringend nötig hat.
Eine potentielle Schönheit unter den ostelbischen Städten gibt sich großen Teils noch immer wie ein Aschenputtel, macht kaum was von sich her und spielt mit sich selbst im märkischen Sandkasten. Die Chur- und Haupt-, Dom- und Hansestadt Brandenburg an der Havel wird im Jahre 2015 Blumen zum Blühen bringen, sie wird viele Gäste in ihre Mauern locken, aus den ehemaligen Klosterkirchen St. Pauli und St. Johannis nach all den Jahrhunderten ihres Bestehens endlich einmal Gotteshäuser im van-Veen’schen Sinne machen, indem sie Gottes schönste Schöpfung in den ehrwürdigen Gebäuden erlaubt Duft und Farbenpracht zu entfalten.
Daß die ganze Vorbereitung eine Unmenge an Energie, Geld und Arbeit kosten wird, steht außer Frage.
Den Kritikern der Brandenburger BUGA aber sei das Beispiel Münchens ins Gedächtnis gerufen, das erst nach den Olympischen Spielen von 1972 aus seinem Schattendasein als Bayerisches Landeshauptdorf heraustrat und nicht nur eine U-Bahn bekam, sondern vielen seither als heimliche Hauptstadt des Reiches gilt.
Es ist der Name Brandenburgs an der Havel, den viele potentielle Investoren mit der Vergabe und mit der Durchführung der BUGA das erste Mal zu hören bekommen werden. Es ist ein weiterer Ehrentitel, mit dem sich die Chur- und Hauptstadt wird schmücken können, der ihre Attraktivität einem weitaus größeren Kreise publik machen wird, als das noch heute der Fall ist, da die Stadt Brandenburg noch eine etwas aus der Mode geratene Kittelschürze trägt.
Und vielleicht, auch daran knüpft sich unsere Hoffnung, vielleicht, wird die BUGA auch einen frischen Wind in die Verwaltung der Stadt blasen, Rudimente von dienstwegbedingter Trägheit, Umständlichkeit und Kleinstgrabenkämpfen hinwegpusten. Was dieser Stadt nämlich ebenfalls gut täte, wäre noch eine ganz andere, eine gewissermaßen herkulanische Großtat: Sie betrifft die Durchsetzung einer frischen, dynamischen und erfolgsorientierten Verwaltung, begleitet von einer entsprechenden Reform, die unteren, aber kompetenten Rängen mehr Entscheidungsfreiheit läßt, die Kommunikationswege verkürzt und Erfolg oder Mißerfolg gegeneinander aufrechnet. Des weiteren muß sich eine aktive Stadtverwaltung auf eine aktive Bevölkerung stützen können, die eben nicht ihre Zeit auf dämlichen Schunkelwettbewerben oder vor der heimischen Glotze vertut, sondern sich dessen bewußt ist, welches Privileg ihr mit dem Leben in dieser lebenswertesten aller märkischen Städte geschenkt worden ist.
In Abwandlung eines Dichterwortes, das auf der Brandenburger Schillerinsel nachzulesen ist, sei dieser Bevölkerung ins Stammbuch geschrieben: Nur der verdient sich das Brandenburger Bürgerrecht, der täglich es erobern muß!
Daß unsere Wünsche keine Traumschlösser sein müssen, beweist die Erfolgsgeschichte der havelländischen BUGA-Bewerber. Gegen alle Widerstände konnten sie sich durchsetzen, konnten ein gemeinsames und tragfähiges Konzept erarbeiten, werden auch die Gartenausstellung selbst bravourös stemmen. Es geht doch! Es darf nur kein Zurück in den alten Schluff geben, der die Energieressourcen der Stadt so schnöde verschwendet.
Mit dem Sieg beim BUGA-Ausscheid im Rücken dürfte es den Machern nun nur noch halb so schwer sein, den Bremsklötzen in Brandenburg an der Havel Dampf unter dem Hintern zu machen. Trägheit, Unlust und die unseligen Bestrebungen einzelner, das eigene Fortkommen vor das Gemeindewohl zu stellen gehören auf den Komposthaufen der Brandenburger Geschichte. Gedüngt mit diesem Kompost werden im Jahre 2015 an den Ufern der Havel mit Sicherheit die schönsten Blumen Deutschlands blühen.

10. Volumen
© B.St.Ff.Esq., Pr.B.&Co,2007