Phantomtor zählt
DFB-Gericht urteilt weise
Don
M. Barbagrigia
Der Fußballgerichtshof hat gesprochen: Das Tor bleibt! Am 18.
Oktober 2013 schoss Stefan Kießling, Fußballer bei Bayer
04 Leverkusen, in einem Bundesliga-Spiel gegen 1899 Hoffenheim am 9.
Spieltag ein sogenanntes Phantom-Tor. Was war passiert? Kießling
zog ab, der Ball aber ging durch ein Loch im Netz durch die Seite ins
Tor. Der Unparteiische Felix Brych erkannte das Tor des Stürmers
an. Nun gut, er konnte die Bahn des Balles nicht richtig verfolgen.
Nur wenige sahen das Wunder in dem Augenblick. Was er sah, war der Ball
im Tor. Hoffenheim legte Protest ein und klagte. Der Vorsitzende Richter
Hans E. Lorenz des DFB-Sportgerichts sprach am Montag in Frankfurt/Main
Recht und erkannte das Tor an. Die deutsche Fußball-Welt tobt?
Sie toben immer. Aber dass sie hier toben, zeugt davon, dass sie in
ihren fußballverrückten Hirnen bereits derart festgefahren
sind, dass sie die 20 Millionen Experten die grundlegendste Regel des
Fußballs völlig vergessen: Das Runde muss ins Eckige! Niemand
hat je gesagt auf welchem Wege der Ball in das Tor gelangen muss. Niemand!
Es gibt keine Regel, die besagt, dass der Ball die größte
Toröffnung passieren muss. Der Ball war im Tor. Es gab kein Foul.
Ende der Durchsage. Das Gericht konnte gar nicht anders als so zu entscheiden.
Dafür brauchte man 90 Minuten. Wirklich. Lesen Sie diesen Text
und schauen Sie dabei auf die Uhr. Fünf Minuten hätten gereicht.
Hoffenheim wird nun vor's DFB-Bundesgericht ziehen. Hoffentlich verfügen
die über denselben, simplen aber absolut treffenden Sachverstand.
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